Die Staatsanwaltschaft prüft, ob sich der Mann im Zusammenhang mit dem “Totenzug” als Satire auf die Corona-Maßnahmen rechtswidrig verhalten hat. Der Zittauer “Totenzug” im Oktober hat ein juristisches Nachspiel: Der Staatsschutz der Polizei hat gegen einen der Zittauer AfD-Stadträte ermittelt. Nun liegt das Verfahren bei der Staatsanwaltschaft zur Prüfung und Entscheidung. “Als Tatvorwurf ist der Verstoß gegen § 22 Versammlungsgesetz erfasst”, teilte Christopher Gerhardi, Sprecher der Staatsanwaltschaft Görlitz, mit. Als Strafe führt der Paragraf eine Spanne von einer Geldbuße bis hin zu einer Freiheitsstrafe von maximal zwei Jahren auf. Gegen weitere Teilnehmer des “Totenzugs” wird nicht ermittelt. Eine Entscheidung, ob sich der AfD-Mann strafbar gemacht hat, erwartet die Staatsanwaltschaft in einigen Wochen. Am 17. Oktober waren sieben, meist vermummte und wie zur Pest-Zeit vor Jahrhunderten in schwarzen Kutten gekleidete Frauen und Männer mit Bezug zu den staatlichen Anti-Corona-Maßnahmen durch Zittau gelaufen und hatten eine Sarg-Karre durch die Stadt geschoben.

via sächsische: Ermittlungen gegen Zittauer AfD-Stadtrundgang