20 Jahre nach einem Bombenanschlag auf Sprachschüler in Düsseldorf wurde der Angeklagte freigesprochen. Gegen den als Nazi bekannten Mann fehlten eindeutige Beweise. Der lange als Attentäter für den Rohrbombenanschlag auf eine Gruppe Sprachschüler in Düsseldorf Beschuldigte wurde rechtskräftig freigesprochen. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte das Urteil des Düsseldorfer Landgerichts von 2018. Es weise keine Rechtsfehler auf. Die Richter hatten in dem späten Prozess auf Freispruch entschieden, weil gegen den heute 54 Jahre alten Angeklagten aus der rechten Szene eindeutige Beweise fehlten. Bei dem Anschlag am 27. Juli 2000 am Düsseldorfer S-Bahnhof Wehrhahn waren zehn der Sprachschüler aus Russland, der Ukraine und Aserbaidschan teils lebensgefährlich verletzt worden. Eine schwangere Frau verlor ihr Kind. Einige der Betroffenen sind jüdischer Abstammung. Die Ermittler vermuteten einen rechtsradikalen Hintergrund der Tat. Der Angeklagte geriet schon im Jahr 2000 ins Blickfeld, der Verdacht bestätigte sich aber nicht. Nachdem die Ermittlungen lange Zeit ergebnislos geblieben waren, wurde schließlich am 31. Januar 2017 der nun Angeklagte Ralf S. festgenommen. Ein Mithäftling beschuldigte ihn, mit der Tat geprahlt zu haben. Beide saßen wegen einer anderen Sache im Gefängnis. Beim folgenden Prozess vor dem Landgericht reichten die Indizienbeweise aber nicht aus, um den Mann wegen des Anschlags zu verurteilen. Er wurde freigesprochen.
via zeit: BGH bestätigt Freispruch nach Wehrhahn-Anschlag
siehe auch: BGH bestätigt Urteil des LG Düsseldorf Freispruch im Wehrhahn-Verfahren rechtskräftig. Eine Frau legt einen Strauß Blumen am Gedenkort für den Wehrhahn-Anschlag am Bahnhof Wehrhahn nieder. Im Sommer 2000 wurde ein Anschlag auf eine Gruppe Sprachschüler in Düsseldorf verübt. Wer verantwortlich ist, ist bis heute unklar. Lange hatten die Ermittler einen Rechtsextremisten im Verdacht, der ist nun rechtskräftig freigesprochen. Mehr als 20 Jahre nach einem Rohrbomben-Anschlag auf eine Gruppe Sprachschüler in Düsseldorf ist fraglich, ob der Verantwortliche jemals gefunden und zur Rechenschaft gezogen wird. Ein lange als Attentäter verdächtigter Mann aus der rechten Szene ist seit Donnerstag rechtskräftig freigesprochen. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte ein Urteil des Düsseldorfer Landgerichts, das 2018 in einem späten Prozess auf Freispruch entschieden hatte, weil gegen den heute 54-Jährigen am Ende eindeutige Beweise fehlten (Urt. v. 14.01.2021, Az. 3 StR 124/20). Der Anschlag hatte sich am 27. Juli 2000 am S-Bahnhof Wehrhahn ereignet. Zehn der Sprachschüler aus Russland, der Ukraine und Aserbaidschan wurden teils lebensgefährlich verletzt, eine schwangere Frau verlor ihr Kind. Einige der Opfer sind jüdisch. Der Rechtsextremist, der nur 500 Meter vom Tatort entfernt wohnte, war damals schnell in Verdacht geraten – auch weil er direkt gegenüber der Sprachschule einen Militaria-Laden hatte. Aber 2002 musste die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellen. Erst Jahre später, als ein früherer Mithäftling behauptete, der Mann habe ihm die Tat gestanden, nahmen die Ermittlungen wieder Fahrt auf.
Von <a href=”//commons.wikimedia.org/wiki/User:Sven_Volkens” title=”User:Sven Volkens”>Sven Volkens</a> – <span class=”int-own-work” lang=”de”>Eigenes Werk</span>, CC BY-SA 4.0, Link