Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt, dass der Publizist Rolf Gössner 38 Jahre lang zu Unrecht bespitzelt wurde. Er ist Experte für Verfassungsschutz. Nach 15 Jahren Verfahrensdauer ist vom Bundesverwaltungsgericht Leipzig letztinstanzlich bestätigt worden, dass der Verfassungsschutzkritiker Rolf Gössner 38 Jahre lang zu Unrecht vom Bundesamt für Verfassungsschutz bespitzelt wurde. Zwar war die Beobachtung des Anwaltes und Publizisten nach der Einreichung einer ersten Klage schon 2008 eingestellt worden. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hatte aber noch 2018 mit einem 100-seitigen Schriftsatz gegenüber dem Bundesverwaltungsgericht begründet, warum Gössner zu Recht vom Verfassungsschutz bespitzelt wurde. Dabei hatte schon das Verwaltungsgericht Köln 2011 festgestellt, dass die Beobachtung ein „schwerwiegender Eingriff in verfassungsrechtlich geschützte Positionen“ war. Diese sei unverhältnismäßig und grundrechtswidrig gewesen. Als erschwerend wurde die Verletzung des Berufsgeheimnisses des Anwaltes und Journalisten gewertet.
via taz: Verfassungsschutzkritiker rehabilitiert: Zu Unrecht bespitzelt
Von Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung – <a rel=”nofollow” class=”external free” href=”http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/Bild:Mho_-91.jpg”>http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/Bild:Mho_-91.jpg</a>, CC BY 3.0, Link