Die AfD muss weitere 72.000 Euro Strafe zahlen, weil sie Gratis-Werbezeitungen nicht in ihrem Rechenschaftsbericht als Spenden verbucht hat. Die Partei hatte eine Kooperation mit dem Herausgeber lange bestritten. Jahrelang hatte die AfD Unterstützung von einem millionenschweren Verein bekommen, der mit einer Schweizer Werbeagentur zusammenarbeitete und immer wieder für die AfD warb – angeblich vollkommen unabhängig. Doch ob das wirklich so war, daran zweifelten Parteienrechtler. Auch die Bundestagsverwaltung fragte immer wieder bei der AfD nach, wie das Verhältnis zwischen Partei und Verein konkret aussehen würde. Der Verein gab auch lange eine Werbezeitung heraus, den “Deutschland-Kurier”. Diese war immer wieder unverlangt in den Briefkästen von Bürgern gelandet und hatte für die AfD Werbung gemacht. Die Bundestagsverwaltung wertet die Bereitstellung des “Deutschland-Kuriers” nun als Parteispende, die die AfD in ihren Rechenschaftsberichten hätte verbuchen und transparent machen müssen, heißt es auf Anfrage von WDR und NDR. Es ist das erste Mal, dass die Zeitung und damit auch das Wirken des Unterstützervereins der Partei als Spende gerechnet wird. Die Bundestagsverwaltung stellte der Partei nun einen Strafbescheid wegen Verteilung von “Deutschland-Kurieren” in Bayern und Hessen in den Jahren 2017 und 2018 zu. Der Bescheid liegt WDR und NDR vor. Die AfD hat den Bescheid inzwischen akzeptiert und will die Strafzahlung in Höhe von 72.363 Euro begleichen. Das teilte Bundesschatzmeister Carsten Hütter auf Anfrage mit. Das Parteiengesetz sieht vor, dass Spenden, die über einem Betrag von 10.000 Euro liegen, in den Rechenschaftsberichten der Parteien angegeben werden müssen.
via tagesschau: Spendenaffäre Weitere Strafe für die AfD