Etwas derartiges hat es im Merseburger Stadtrat noch nie gegeben: Gegen einen der Volksvertreter wird möglicherweise ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet, weil er bis auf die konstituierende Sitzung des Stadtrates am 4. Juli 2019 keinerlei weitere Sitzungen des Stadtrates oder seiner Ausschüsse wahrgenommen hat. Bei dem betreffenden Stadtrat handelt es sich um Michael Gläsel, der im vergangenen Jahr für die AfD ins Parlament eingezogen war. Da dieser mehr als ein Jahr lang allen Sitzungen fernblieb, habe er laut Kommunalverfassungsgesetz (KVG) sein Ehrenamt nicht wahrgenommen beziehungsweise dessen Ausübung verweigert, sagte der Stadtratsvorsitzende Roland Striegel (SPD/Grüne) jetzt während der Sitzung des Hauptausschusses des Stadtrates. (…) Im Paragraf 31 Absatz 2 heißt es nämlich: „Wer ohne einen wichtigen Grund die Übernahme eines Ehrenamtes oder einer sonstigen ehrenamtlichen Tätigkeit ablehnt oder ihre Ausübung verweigert, handelt ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden. . . Ob eine Ordnungswidrigkeit vorliegt und geahndet wird, entscheidet bei Mitgliedern der Vertretung die Vertretung.
via mz web: Erstmaliges Vorgehen AfD-Stadtrat droht Geldstrafe fürs Nichtmitmachen?