Ein Gegner von Schwangerschaftsabbrüchen darf sich bei Äußerungen über die Ärztin wohl nicht mehr auf den Holocaust beziehen. Das Urteil wird am Montag erwartet. Die Ärztin Kristina Hänel wird mit ihrer Unterlassungsklage gegen den Betreiber der Internetseite “Babykaust” wohl in weiten Teilen Recht bekommen. Die Medizinerin wirft ihm vor, Schwangerschaftsabbrüche mit den Verbrechen des Holocaust zu vergleichen und sie mit einer Schmähkritik angegriffen zu haben. Jetzt kündigte die Kammer in einem Hamburger Zivilverfahren an, der Klage gegen den Mann in den Punkten stattzugeben, in denen es im Wesentlichen um die Gleichsetzung eines Schwangerschaftsabbruchs mit dem Holocaust ging und dabei auch Hänel angegriffen wurde.

via zeit: Holocaust-Vergleich: Kristina Hänel bekommt bei Klage offenbar Recht