Im Fall des unschuldig eingesperrten Syrers Amad A. stellt ein neues Gutachten die bisherigen Ermittlungen in Frage. Demnach sei die bisher angenommene Verwechslung unwahrscheinlich. Der 26-jährige Syrer, der später in seiner Zelle verbrannte, sei zuvor fälschlicherweise ins Gefängnis gekommen – weil Polizeibeamte ihn mit einem Afrikaner aus Mali verwechselt hätten, gegen den bei der Polizei Hamburg ein Haftbefehl vorlag. So lautete bisher die Geschichte zum tragischen Tod von Amad A. in der JVA Kleve. Ein neues Gutachten für den Untersuchungsausschuss des Landtags widerspricht dieser Theorie nun aber deutlich. Für die fälschliche Zusammenführung oder Verwechslung zweier Personen-Datensätze gebe es keine Belege, sagte die Gutachterin dem WDR. In ihren Augen sei sogar die Manipulation der Datensätze möglich. Gegen die Polizisten, die den 26-Jährigen festgenommen hatten, war wegen Freiheitsberaubung ermittelt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte die Ermittlungen aber eingestellt, weil die Beamten nicht vorsätzlich gehandelt hätten: Sie hätten bei ihren Datenabfragen fehlerhafte Angaben erhalten. Der Syrer sei fälschlich zur Fahndung ausgeschrieben gewesen, weil eine Sachbearbeiterin in Siegen die Datensätze des Syrers mit denen des Gesuchten aus Mali zusammengeführt habe.

via tagesschau: Nach Tod von inhaftiertem Syrer “Keine Belege für Verwechslung”

Categories: Dienste