Die AfD argumentiert, dass die 132.000 Euro aus der Schweiz keine Parteispende waren, sondern eine persönliche Wahlkampfunterstützung für Alice Weidel. Sie will so offenbar eine hohe Strafzahlung abwenden. In der Spendenaffäre um AfD-Vizechefin Alice Weidel hat die Partei der Bundestagsverwaltung eine überraschende Stellungnahme übermittelt: Bei rund 132.000 Euro, die im Sommer 2017 gestückelt auf dem Konto des AfD-Kreisverbandes Bodenseekreis von einer Schweizer Pharmafirma eingegangen waren, handele es sich nicht um eine illegale Parteispende, sondern um eine “persönliche Wahlkampfspende” zugunsten der damaligen Spitzenkandidatin für die Bundestagswahl, Alice Weidel.(…) Die Bundestagsverwaltung hatte der Partei vor einigen Wochen mitgeteilt, dass die Behörde die Zuwendung eines Schweizer Pharmaunternehmens als illegale Parteispende einstufe. Sie beabsichtige deshalb, eine Strafe über den dreifachen Betrag der damaligen Spende zu verhängen – rund 396.000 Euro. (…) AfD-Anwalt Saliger bezieht sich in seiner Stellungnahme auch auf eine Vernehmung des Unternehmers, der das Geld überwiesen hatte, durch die Schweizer Behörden. Die zuständige deutsche Staatsanwaltschaft Konstanz hatte im Nachbarland um Rechtshilfe ersucht. Den Inhalt der Vernehmung eines Züricher Apothekers und Unternehmers, der das Geld zugunsten Weidels an ein Konto des AfD-Kreisverbandes Bodenseekreis überwiesen hatte, konnten die Konstanzer Ermittler bislang nicht verwerten: Der Befragte hatte gegen die Überstellung der Ermittlungsergebnisse an deutsche Behörden geklagt. Inzwischen liegen Aussagen dort zumindest vor. Der Geschäftsmann hatte die Zuwendungen auf ein Konto des AfD-Kreisverbandes Bodenseekreis über sein Unternehmen Pharmawholsesale abgewickelt. Er soll laut Saligers Stellungnahme den Ermittlern gesagt haben, dass er nicht an die AfD, sondern ausschließlich an Weidel gespendet habe, als kandidierende Einzelperson. Er habe 150.000 Schweizer Franken von einem deutschen Bekannten erhalten, einem langjährigen Freund und etablierten Geschäftsmann – mit der Bitte, diesen Betrag an Weidel weiterzuleiten. Er habe den Betrag aus reinen Praktikabilitätsgründen aufgeteilt, jede Überweisung habe den Verwendungszweck “Alice Weidel Social Media” getragen. Später hatte der Züricher Unternehmer eine Liste mit den Namen angeblicher Spender erhalten und an die AfD geschickt – eine Liste, die nach Recherchen von WDR, NDR und SZ vornehmlich die Namen unbeteiligter Strohleute aufwies. Durch sie ergab sich eine Spur zu einem Bekannten und Nachbarn des Unternehmers, zu Immobilienmilliardär Henning Conle. Diese Liste, so soll es der Apotheker und Unternehmer inzwischen ausgesagt haben, habe er auf seine Nachfrage hin erhalten. Ob es sich bei den Namen um echte Geldgeber handelte, habe er aber nicht überprüft.
(…) Ob es sich bei einer hohen Zuwendung auf ein Parteikonto um eine persönliche Spende an einen Kandidaten handeln kann – dies dürfte nun Gegenstand der weiteren juristischen Auseinandersetzung werden. Laut der Parteienrechtlerin Sophie Schönberger von der Universität Düsseldorf würde in einem solchen Fall keine Strafzahlung anfallen. “Aber im Fall Weidel ist das absurd, denn das Geld ist auf einem Parteikonto eingegangen und Alice Weidel sollte es laut Verwendungszweck für ihren Wahlkampf benutzen. Das Geld hat die Parteikasse sozusagen nie verlassen”, sagte Schönberger gegenüber WDR, NDR und SZ. Zudem hätte der Spender ja auch ursprünglich die Summe direkt Weidel geben können. Stattdessen habe er aber eine Zwischenkonstruktion über eine Firma aus der Schweiz gewählt, um zu verschleiern. Damit bliebe es neben einer Parteispende auch eine Strohmannspende.

via tagesschau: Spendenaffäre 132.000 Euro für Weidel, nicht für AfD?

siehe auch: Wie die AfD eine Strafe in der Spendenaffäre abwenden will. Die Bundestagsverwaltung will gegen die AfD eine Geldstrafe verhängen. Grund dafür ist die Annahme einer möglicherweise illegalen Parteispende. Das Geld sei nicht für die Partei bestimmt gewesen, sondern eine “persönliche Wahlkampfspende” für Alice Weidel, schreibt ein Anwalt der Partei. Bei einer direkten Kandidatenspende würde tatsächlich keine Strafe anfallen, sagt eine Parteienrechtlerin. Im Fall Weidel sei das aber “absurd”.

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