Ein vom Angeklagten gedrehtes Propagandavideo findet Eingang in den Prozess: Darin macht Björn Höcke deutlich, was er von Gewaltenteilung hält. Die AfD nennt sich gerne „Rechtsstaatspartei“. Wie viel der Thüringer Landeschef Björn Höcke tatsächlich von Gewaltenteilung hält, machte er bereits kurz vor Beginn des zweiten Verhandlungstages am Mittwoch in Halle deutlich. Angeklagt ist der stramme Rechtsausleger wegen der wiederholten Verwendung der SA-Parole „Alles für Deutschland“. In einem Telegramvideo nannte er den Prozess einen „politischen Schauprozess“. Und er drohte der Justiz Den Paragrafen 86a zum Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen, der nicht nur die SA-Parole „Alles für Deutschland“ verbietet, sondern auch den Hitlergruß oder „Heil Hitler“-Rufe, nannte Höcke einen „Maulkorb-Paragrafen“, die „uns als Oppositionelle mehr oder weniger den Einsatz für dieses Land unmöglich machen.“ Noch interessanter an dem kurzen Videostatement zum Gerichtsprozess war mit Blick auf ein mögliches Verbotsverfahren die Ankündigung Höckes von Eingriffen in den Rechtsstaat, falls er an die Macht komme: „Wenn die AfD an der Regierung ist, werden die politischen Schauprozesse aufgearbeitet werden, dann wird es wieder eine neutrale Justiz geben“, kündigte er wenige Tage vor Beginn des AfD-Bundesparteitags in Essen an. Es sind Worte, die in einem Gerichtssaal noch einmal deutlich anders klingen, als nur beim AfD-Stammtisch oder auf dem Telegram-Feed für das aktivistische Vorfeld. Umso bedröppelter schauten nicht nur die Richter, sondern auch Höcke am Mittwoch vor Gericht drein, als der Staatsanwalt Höckes Sätze wiederholte und sie vor Gericht gegen ihn verwendete. Staatsanwalt Benedikt Bernzen sagte danach: „Statt Einsicht und Reue zu zeigen, kündigt der Angeklagte – ein verbeamteter Lehrer, der gegenwärtig Mitglied des Thüringer Landtags ist und das Amt des Ministerpräsidenten in Thüringen anstrebt, einen persönlichen Rachefeldzug gegen die die an den ihn betreffenden Strafverfahren beteiligten Justizangehörigen an.“ Mit der „angedrohten ‘Säuberung’ der Rechtspflege“ bringe der Angeklagte „ein Demokratieverständnis zum Ausdruck, das sich mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht vereinbaren lässt“.

via taz: Fascho-Prozess in Halle : Höcke droht Justiz mit Säuberungen

a.o. Bundesparteitag der Alternative für Deutschland am 4./5. Juli 2015 in Essen, Gruga Halle

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