Die Stadt Essen gibt ihren Widerstand gegen den geplanten AfD-Bundesparteitag in der Grugahalle auf. Die Fraktionen hätten sich darauf verständigt, nicht mehr weiter gerichtlich gegen den Parteitag am 29. und 30. Juni vorzugehen, sagte eine Sprecherin der Stadt. Die „WAZ“ hatte berichtet. Die Stadt Essen habe nun entschieden, nicht in die nächsthöhere Instanz zu gehen, sagte die Sprecherin. Ein bisher noch ausstehender Verhandlungstermin am Landgericht Essen an diesem Montag wurde nach Angaben der Stadt und der AfD aufgehoben. Dort sollte es ebenfalls um die Auseinandersetzung gehen. Die Messe hatte von der AfD ursprünglich eine Selbstverpflichtung eingefordert, wonach diese die Verantwortung für eventuell geäußerte strafbare NS-Parolen auf dem Parteitag übernehmen sollte. AfD-Vize Peter Boehringer hatte dagegen argumentiert, es sei unmöglich, „bei 1800 Teilnehmern und externen, parteifremden Besuchern einer Veranstaltung jede strafrechtlich heikle Wortmeldung vorab kennen und verhindern zu können“. Durch das Einlenken der Stadt aufgrund des Verwaltungsgerichtsurteils wird nun auch diese juristische Auseinandersetzung nicht weiter geführt. Auf Anweisung der Stadt hat die Messe Essen den Anspruch der AfD auf Zugang zur Grugahalle auch ohne Selbstverpflichtungserklärung anerkannt.

via ruhrnachrichten: AfD kann Parteitag in Grugahalle abhalten Stadt Essen verzichtet auf weiteren Widerstand

siehe auch: Streit um Überlassung der Grugahalle an die AfD Stadt Essen gibt sich geschlagen. Die Stadt Essen hat auch den zivilrechtlichen Anspruch der AfD auf Überlassung der Grugahalle für den Bundesparteitag anerkannt. Zuvor war die Stadt schon vor dem VG Gelsenkirchen gescheitert. Die AfD wird die Grugahalle für ihren Bundesparteitag nutzen. Die Stadt Essen hat den geltend gemachten Verfügungsanspruch der Partei anerkannt (Az. 9 O 146/24). Das hat das Landgericht (LG) Essen am Sonntag mitgeteilt. Die weiteren Entscheidungen treffe das Gericht im schriftlichen Verfahren, teilte Gerichtssprecher Mathias Küsters mit. Daher habe das LG den für Montag anberaumten Verhandlungstermin aufgehoben. (…) Die Partei wandte sich daraufhin, beraten von Dr. Christian Conrad und Michael Fengler von der Kanzlei Höcker, an die Gerichte. Vor dem VG verlangte sie den Zugang zur Halle. Das Verhalten der Stadt war hoheitliches Handeln. Vor dem LG ging es gleichzeitig um die Überlassung ohne Vertragszusatz aus dem Mietvertrag. Vor dem VG Gelsenkirchen obsiegte AfD bereits am Freitag. Am LG in Essen sollte am Montag die mündliche Verhandlung stattfinden, das Gericht hatte dazu ein umfangreiches Akkreditierungsverfahren für die Pressevertreter aufgesetzt und seitenweise sitzungspolizeiliche Verfügungen erlassen. All das ist durch das Anerkenntnis der Stadt nun Makulatur. Als Nächstes wird das LG das Anerkenntnisurteil ohne mündliche Verhandlung erlassen, § 307 Zivilprozessordnung (ZPO).


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