Ein AfD-Abgeordneter hatte einen Regensburger Schulleiter beim Kultusministerium gemeldet, weil der vor dem Rechtsradikalismus der Partei gewarnt hatte. Er sah das Neutralitätsprinzip an Schulen verletzt. Das Ministerium sieht das anders. In Bayerns Schulen darf ein Schulleiter per Elternbrief vor der AfD warnen. Er verstößt damit nicht gegen das Gebot der “Mäßigung und Zurückhaltung”, wie es Paragraf 33 des Beamtenstatusgesetzes vorschreibt. Das geht aus der Antwort des bayerischen Kultusministeriums auf die Anfrage des AfD-Landtagsabgeordneten Dieter Arnold hervor. Zunächst hatte das Online-Nachrichtenportal “regensburg digital” [externer Link] über den Fall berichtet. Die Begründung des Ministeriums Wörtlich schreibt das Ministerium weiter: “Im Hinblick auf die freiheitliche demokratische Grundordnung sind Beamtinnen und Beamte also gerade nicht zur Neutralität, sondern zum Bekenntnis und Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung verpflichtet.” Schulleiter sieht Gefahr für Demokratie durch Erstarken der AfD Ausgangspunkt für den Schriftwechsel war ein Elternbrief an der Albert-Schweitzer-Realschule in Regensburg, in dem der (inzwischen planmäßig pensionierte) Schulleiter schreibt, “…dass die Demokratie an sich gefährdet wird durch ein Erstarken einer in großen Teilen rechtsradikalen AfD, rechter Bewegungen (…) und eines spaltenden Stils einiger Politiker.”

via br: Kultusministerium: Schulleiter darf vor AfD warnen

siehe auch: Schulleiter darf vor AfD warnen: Regensburger Abgeordneter blitzt beim Ministerium ab. Ein AfD-Abgeordneter wollte einen Regensburger Schulleiter anschwärzen, weil der vor dem Rechtsradikalismus der Partei gewarnt hatte. Regensburg – „Parasiten“. „Rotes Pack“. „Banditen“. Der Regensburger AfD-Landtagsabgeordnete Dieter Arnold teilt gerne aus. Einstecken will er hingegen weniger, zumindest dann nicht, wenn in einem Elternbrief unter anderem vor einem „Erstarken einer in großen Teilen rechtsradikalen AfD“ gewarnt wird. (…) Mit seinen insgesamt zwölf Fragen wollte der Sicherheitsdienstler unter anderem wissen, ob der Schulleiter mit seinem Brief das „Neutralitätsprinzip“ verletzt habe, ob und welche (Disziplinar)maßnahmen gegen ihn ergriffen wurden, ob es weitere Fälle gebe und wie viele, wer sonst noch an dem Elternbrief an der Regensburger Schule mitgeschrieben habe – und, und, und. Arnold folgt damit der Tradition von Meldeportalen, welche die AfD einführen wollte, damit man allzu positionierte, AfD-kritische Lehrer dort anschwärzen könne. Doch dieses Ansinnen wurde der in Teilen gesichert rechtsextremen Partei 2020 untersagt. (…) Lehrkräfte seien zwar gemäß Beamtenstatusgesetz zur parteipolitischen Neutralität verpflichtet. Allerdings gebe es keinerlei Verpflichtung zur Neutralität „im Hinblick auf die freiheitliche demokratische Grundordnung“. Tatsächlich seien Lehrerinnen und Lehrer „zum Bekenntnis und Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung verpflichtet“. Warnung vor Erstarken der AfD: „disziplinarrechtliche Ermittlungen nicht veranlasst“ Angesichts all dessen seien gegen den Schulleiter „disziplinarrechtliche Ermittlungen nicht veranlasst“, so das Kultusministerium. Aus dessen Aussagen werde nämlich insbesondere „die Absicht deutlich, auf die genannten Grundsätze Bezug zu nehmen und auf Gefährdungen der Demokratie und des demokratischen Rechtsstaates hinzuweisen.“

Categories: Rechtsextremismus

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