#Prozess gegen #Inspekteur der #Polizei – Neue Vorwürfe gegen den Inspekteur – #nacktbilder #polizeiproblem

[cw sexuelle Sprache, sexuelle Praktiken] Der Anwalt der Nebenklägerin will Zeugen hören, die von Zwischenfällen in den Jahren 2018 und 2019 berichten können. In dieser Zeit soll der Angeklagte einer Kollegin Nacktbilder geschickt haben. Der Partner der betroffenen Beamtin findet klare Worte. (…) Stundenlang wurde die Landespolizeipräsidentin Stefanie Hinz befragt zum Werdegang des mutmaßlichen Opfers. Spannend war es dennoch. Das lag unter anderem an einem Beweisantrag der Anwälte der Kommissarin, die in dem Verfahren als Nebenklägerin auftritt. Denn dieser Antrag hatte es in sich. Der Anwalt Holger Rohne trug vor, er wolle einen Beamten als Zeugen hören. Dieser hatte auf dem Tabletrechner seiner Frau, ebenfalls eine Polizistin, Fotos gefunden. Die Aufnahmen zeigten den Inspekteur der Polizei nackt – mal sexuell erregt, mal beim Verrichten der Notdurft. Er war eindeutig erkennbar auf den Fotos, die er der Frau geschickt haben soll. Als der Partner die Fotos 2019 fand, soll sie gesagt haben, dass das „ein Fetisch“ des Andreas Renner sei, der damals noch im Landeskriminalamt arbeitete, gegen den sie nichts tut. Es heißt, er habe sie bei der Bewerbung für den höheren Dienst unterstützt. Der Mann, der den inzwischen freigestellten Inspekteur offenbar gut kennt, konfrontierte diesen mit klaren Worten: „Ganz schön krank Andreas. Such Dir nen guten Psychologen!“ Der Inspekteur habe geantwortet, er verstehe den „Brass“ des Mannes. Jedoch habe dieser die Fotos unrechtmäßig in seinem Besitz und solle sie löschen. Der Partner warf dem Inspekteur noch vor, Nacktbilder im Kinderzimmer gemacht zu haben. Auch warf er ihm an den Kopf, nicht sehr intelligent zu sein, wenn er in seiner Position solche Aufnahmen von sich versende, auf der auch sein Gesicht zu sehen sei. Die Frau soll sich auch schon mit einem Brief an das Gericht gewandt haben. Ob der Partner der Frau als Zeuge geladen wird, ist noch nicht entschieden. Der Fall hat Parallelen zu dem der 34-jährigen Kriminalhauptkommissarin, die Renner vorwirft, sie sexuell genötigt zu haben. Wegen dieser Sache muss er sich vorm Landgericht verantworten: Er soll nach einem Umtrunk im Ministerium mit ihr in einer Cannstatter Kneipe Intimitäten und Küsse getauscht haben. Vor dem Lokal soll er sie genötigt haben, ihn im Intimbereich anzufassen, während er urinierte.

via StZ: Prozess gegen Inspekteur der Polizei Neue Vorwürfe gegen den Inspekteur

siehe auch: VOR #PROZESS GEGEN #INSPEKTEUR DER #POLIZEI BW – #Nacktbilder vom Vorgesetzten: Neue Details zu mutmaßlicher sexueller #Nötigung bei BW-Polizei – #polizeiproblem April 20, 2023 Der inzwischen suspendierte Inspekteur der Polizei soll eine Untergebene sexuell genötigt haben. Nach SWR-Informationen verschickte er schon vor seiner Beförderung Nacktbilder an Kolleginnen. Es ist empfindlich kalt und schon fast dunkel, als die Bombe platzt. Das baden-württembergische Innenministerium teilt am späten Nachmittag des 23. Novembers 2021 schriftlich mit, dass es schwere Vorwürfe gegen einen führenden Mitarbeiter der Polizei gebe. Es stünden “Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung einer Mitarbeiterin des Landespolizeipräsidiums” im Raum, schreibt das Ministerium etwas umständlich. Aber um wen geht es genau? Das lässt das Haus von Innenminister Thomas Strobl (CDU) offen. Schnell sickert durch: Der noch recht neue Inspekteur der Polizei, Andreas R., soll eine jüngere Kommissarin, die auf eine Beförderung hoffte, sexuell genötigt haben. Es ist der Spitzenbeamte, der für eine Wertekampagne der Polizei gegen sexualisierte Gewalt verantwortlich war, über die er in einem SWR-Interview sagte: “Jeder einzelne Fall ist definitiv auch einer zu viel.”

#Rechtsterrorismus : Drei Jahre und zehn Monate #Haft für jungen Rechtsextremen – #Terror #AWD #AtomwaffenDivision #CDU #LockHimUp

Marvin E. plante Anschläge an Schulen und auf den Bundestag. Er gehörte der rechtsextremen Atomwaffen Division an – und kandidierte in Nordhessen für die CDU. Der Rechtsextreme Marvin E. ist vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main wegen der versuchten Gründung einer terroristischen Vereinigung und der Planung eines Anschlags zu einer Jugendstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt worden. Der 21-Jährige habe sich dem rechtsextremen Netzwerk Atomwaffen Division zugehörig gefühlt, wie eine Gerichtssprecherin ZEIT ONLINE bestätigte.  Der Mann aus Nordhessen hat den Erkenntnissen des Gerichts zufolge unter anderem mit selbst gebauten Sprengsätzen Anschläge verüben wollen. Als mögliche Ziele soll er sich Schulen und den Bundestag vorgestellt haben. Marvin E. hatte allerdings nicht nur terroristische Ambitionen, sondern auch lokalpolitische: 2021 kandidierte er bei den Kommunalwahlen im nordhessischen Spangenberg als parteiloser Kandidat für die CDU. (…) Bei der sogenannten Atomwaffen Division handelt es sich um ein rechtsextremes Onlinenetzwerk, das ursprünglich aus den USA stammt. Seit 2018 sind auch deutsche Rechtsextreme im Namen der Gruppe aktiv. Wie das Oberlandesgericht Frankfurt mitteilt, habe Marvin E. spätestens seit Anfang 2021 “Kenntnis von der international aktiven rechtsextremen terroristischen Vereinigung”. Deren Ideologie habe er vollständig übernommen und spätestens Anfang Juli 2021 den Entschluss gefasst, nach ihrem Vorbild einen unabhängigen Ableger des Netzwerks in Hessen zu gründen. Ein ähnliches Verfahren läuft derzeit gegen einen jungen Rechtsextremen aus Potsdam: Der inzwischen 18-Jährige Lutius F. soll sich über eine Chatgruppe namens “Totenwaffen” radikalisiert und Anschläge geplant haben.

via zeit: Drei Jahre und zehn Monate Haft für jungen Rechtsextremen

siehe auch: Urteil im Prozess gegen Neonazi :Jugendstrafe für Bombenbauer. Ein Gericht verurteilt den 21-jährigen Marvin E.. Er hatte einen Ableger der neonazistischen „Atomwaffen Division“ gegründet und Anschläge geplant. Wegen der versuchten Gründung einer terroristischen Vereinigung sowie Vorbereitung staatsgefährdender Sprengstoffanschläge hat der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt den inzwischen 21-jährigen Marvin E. nach Jugendstrafrecht zu 3 Jahren und 10 Monaten Haft verurteilt. Der Angeklagte hatte während des Prozesses eingeräumt, vor seiner Festnahme in Nordhessen einen Ableger der militant nationalsozialistischen Bewegung „Atomwaffen Division“ (AWD) aus den USA gegründet und dafür im Internet und mit eigenem Propagandamaterial Gesinnungsgenossen gesucht zu haben. Marvin E. habe sich die rassistische und antisemitische Ideologie der AWD zu eigen gemacht und mit Bombenanschlägen in Deutschland einen „Rassenkrieg“ provozieren wollen. Dafür habe er schwere Verletzungen und den Tod von Menschen in Kauf genommen, stellte der Vorsitzende Richter Christoph Koller in seiner Urteilsbegründung fest. (…) Doch als die Polizei ihm im September 2021 in seinem Kinderzimmer Handschellen anlegte, fand sie dort eine brisante Bombenbastelwerkstatt vor. Das beschlagnahmte Arsenal enthielt einen Koffer mit einem größeren und fünf kleineren „unkonventionellen Sprengkörpern“, dazu ein Dutzend weitere Bombensätze, Sprengmaterial und Zünder. Marvin E. habe sich bereits für einen tödliches Attentat entschieden, so das Gericht. In den Tagen vor der Festnahme habe er mögliche Tatorte recherchiert, darunter das Reichstagsgebäude in Berlin und ein halbes Dutzend Schulen. Die Pläne stoppte ein virtueller Chatpartner des Verfassungsschutzes, an den Marvin E. in den AWD-Netzen geraten war.

siehe dazu auch: Mutmaßlich rechtsextremer #Bombenbastler – #Prozess gegen Marvin E. beginnt im August – #awd #atomwaffendivision #terror #cdu. Marvin E. soll an der Gründung einer Terrorzelle gearbeitet und Anschläge vorbereitet haben: alles im Sinne eines “totalen Rassenkriegs”. Jetzt wird dem Spangenberger der Prozess gemacht. Marvin E. muss sich ab dem 2. August in Frankfurt vor Gericht verantworten. Das teilte das Oberlandesgericht Frankfurt am Mittwoch mit. Die Generalbundesanwaltschaft wirft dem 20-Jährigen die versuchte Gründung einer terroristischen Vereinigung, Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat sowie Verstöße gegen das Waffen- und Sprengstoffgesetz vor. Ob Jugendstrafrecht angewendet wird, entscheidet sich im Prozess Zur Tatzeit war der Mann aus Spangenberg (Schwalm-Eder) 19 Jahre alt gewesen.