Nach der Anklage wegen sexueller Nötigung wurde der Inspekteur der Polizei in BW aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Nun könnte der Fall aber in die nächste Runde gehen. Am Freitagabend hat der Anwalt der Nebenklägerin in der Polizei-Affäre dem SWR mitgeteilt, dass er Revision eingereicht hat. Die Polizistin ficht das Urteil des Stuttgarter Landgerichts an. Das Gericht hatte Andreas R. vor einer Woche aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Dem freigestellten Inspekteur der Polizei wurde vorgeworfen, eine jüngere Hauptkommissarin sexuell genötigt zu haben. Nebenklägerin legt Revision ein 1 Min Polizei-Affäre in BW: Auch Staatsanwaltschaft legt Revision ein Die Staatsanwaltschaft hatte dem SWR gegenüber schon wenige Stunden nach dem Urteil angekündigt, dass sie Revision einlegen werde. Diese Ankündigung hat die Staatsanwaltschaft inzwischen ebenfalls umgesetzt, wie sie am Samstag bestätigte. #METOO-VERFAHREN BW Staatsanwaltschaft will Freispruch für Polizei-Inspekteur anfechten Revision eingelegt: Verfahren könnte neu aufgerollt werden Nun muss der Bundesgerichtshof prüfen, ob er der Revision stattgibt. In diesem Fall müsste das Verfahren noch einmal auf Rechtsfehler abgeklopft werden – von einer anderen Kammer des Landgerichts. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer eine Strafe von einem Jahr und drei Monaten gefordert, ausgesetzt zur Bewährung. Der Anwalt der Nebenklage hatte ebenfalls eine Verurteilung gefordert, allerdings ohne ein Strafmaß zu nennen. Das Gericht sagte in seiner Urteilsbegründung, die Nebenklägerin sei als Zeugin nicht glaubwürdig genug gewesen, um bei der vorliegenden Aussage-gegen-Aussage-Konstellation eine Verurteilung des Inspekteurs der Polizei zu rechtfertigen.