Leader of Transnational Terrorist Group Sentenced to 30 Years in Prison for Soliciting Hate Crimes and Murder, and Conspiring to Provide Material Support to Terrorists – #terrorgram

Dallas Humber, 35, of Elk Grove, California, — leader of the Terrorgram Collective, a transnational terrorist group — was sentenced today by U.S. District Judge Dena Coggins to 360 months in prison for soliciting hate crimes, soliciting the murder of federal officials, and conspiring to provide material support to terrorists. “From the comfort of her suburban California home, Humber used online platforms to celebrate violence and solicit attacks that took the lives of innocent people and injured others around the world. Her incarceration makes the world a safer place,” said Assistant Attorney General for National Security John A. Eisenberg. “The Department of Justice has shown that it can and will find these criminals even in the darkest corners of the Internet.” “Today’s 30-year sentence sends an unmistakable message: if you plot acts of terror or use extremist networks to incite violence, you will be found, prosecuted, and incarcerated for decades,” said Assistant Attorney General Harmeet K. Dhillon of the Justice Department’s Civil Rights Division. “This case demonstrates that our prosecutors and law enforcement partners will disrupt these threats and will pursue the maximum penalties the law provides.” “Humber actively encouraged violence against, and the murder of, individuals based on their race, religion, sexual orientation, and gender identity,” said U.S. Attorney Eric Grant for the Eastern District of California. “Our office remains committed to working with our law enforcement partners and with other Department of Justice components to stop these hate-fueled crimes and to ensure the safety of all people and public officials.” “With today’s sentencing, Dallas Humber will pay the price for encouraging racially motivated violence, attacks on critical infrastructure, and the murder of federal officials,” said Assistant Director Donald Holstead of the FBI’s Counterterrorism Division. “Humber led the Terrorgram Collective which inspired and guided individuals to commit violent acts around the world. Keeping our communities safe is a top priority of the FBI. Let there be no doubt, we will remain steadfast in identifying and holding accountable those who commit or encourage terrorism and other heinous acts.” According to court documents, between July 2022 and September 2024, Humber served as a leader of the Terrorgram Collective, a white supremacist transnational terrorist group. To achieve their ends, she and other members of the Terrorgram Collective solicited individuals to commit hate crimes, terrorist attacks on critical infrastructure, and assassinations. They provided technical, inspirational, and operational guidance to equip those individuals to plan, prepare for, and successfully carry out those attacks.

via justice.gov: Leader of Transnational Terrorist Group Sentenced to 30 Years in Prison for Soliciting Hate Crimes and Murder, and Conspiring to Provide Material Support to Terrorists

Jugendliche Terrorverdächtige – Anklage gegen rechtsextreme “#LetzteVerteidigungswelle” – #terror

Die Bundesanwaltschaft hat sieben mutmaßliche Mitglieder der rechtsextremen Gruppe “Letzte Verteidigungswelle” angeklagt – darunter ist ein 15-Jähriger aus Hessen. Die Vorwürfe reichen von Terror bis versuchtem Mord. Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen sieben mutmaßliche Mitglieder und einen Unterstützer einer rechtsextremistischen Terrorgruppe erhoben. Der jüngste von ihnen ist aus der Nähe von Haiger (Lahn-Dill) und mittlerweile 15 Jahre alt. Bei der Festnahme war er 14 Jahre alt. Der Haftbefehl gegen ihn wurde ausgesetzt, er ist als einziger der Angeklagten seit Juli auf freiem Fuß. Bei mehreren Taten wird er der Beihilfe beschuldigt. Anklage wegen versuchten Mordes Die Karlsruher Behörde wirft sieben der Beschuldigten die Mitgliedschaft in einer inländischen terroristischen Vereinigung vor, dem achten die Unterstützung dieser Vereinigung. Außerdem stehen versuchter Mord, Verabredung zum Mord und gefährliche Körperverletzung in der Anklage, die vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Hamburg erhoben wurde. (…) Ihr Ziel sei es gewesen, durch Gewalttaten vor allem gegen Migranten und politische Gegner einen Zusammenbruch des demokratischen Systems der Bundesrepublik herbeizuführen. Dazu zählten insbesondere Brand- und Sprengstoffanschläge auf Asylbewerberheime und linke Einrichtungen. Zum Zeitpunkt der Razzia im Mai waren die Beschuldigten zwischen 14 und 21 Jahre alt. Aufgrund ihres Alters mussten einige von ihnen mit ihren Eltern zur Haftvorführung vor dem Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe erscheinen.

via hessenschau: Jugendliche Terrorverdächtige Anklage gegen rechtsextreme “Letzte Verteidigungswelle”

siehe auch: Anklage gegen mutmaßliche Mitglieder rechtsextremer Terrorgruppe in Deutschland Sieben mutmaßliche Mitglieder und ein Unterstützer der “Letzten Verteidigungswelle” wurden angeklagt. Zudem gibt es Vorwürfe zu versuchtem Mord und gefährlicher Körperverletzung. Die deutsche Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen sieben mutmaßliche Mitglieder und einen Unterstützer einer rechtsextremistischen deutschen Terrorgruppe erhoben. Die Karlsruher Behörde wirft den zum Teil sehr jungen Beschuldigten großteils die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung vor. Außerdem stehen versuchter Mord, Verabredung zum Mord und gefährliche Körperverletzung in der Anklage, die vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Hamburg erhoben wurde. Zuvor hatten der Stern und der NDR berichtet. Die Bundesanwaltschaft war im Mai mit Festnahmen und Durchsuchungen gegen die Gruppe vorgegangen, die sich selbst die “Letzte Verteidigungswelle” nennt. In den Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Hessen wurden fünf Verdächtige festgenommen. Die Polizei durchsuchte dort ebenso wie in Sachsen und Thüringen 13 Objekte. Drei weitere Beschuldigte saßen damals schon in Untersuchungshaft; Anklage gegen sieben mutmaßliche Mitglieder und einen mutmaßlichen Unterstützer einer rechtsextremistischen terroristischen Vereinigung erhoben Anklage gegen sieben mutmaßliche Mitglieder und einen mutmaßlichen Unterstützer einer rechtsextremistischen terroristischen Vereinigung erhoben Die Bundesanwaltschaft hat am 3. Dezember 2025 Anklage vor dem Staatsschutzsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg gegen die deutschen Staatsangehörigen Benjamin H. Ben-Maxim H. Devin K. Jerome M.  Lenny M.  Jason R. Claudio S. und Justin W. erhoben.  Die Angeschuldigten sind der Mitgliedschaft in oder – im Falle von Jerome M. – der Unterstützung einer inländischen terroristischen Vereinigung hinreichend verdächtig (§ 129a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5 StGB), wobei Benjamin H., Lenny M. und Jason R. als Rädelsführer agiert haben sollen (§ 129a Abs. 4 StGB). Jerome M. und Lenny M. wird zudem in einem Fall versuchter Mord (§ 211 Abs. 2, §§ 22, 23 StGB), versuchte Brandstiftung mit Todesfolge (§ 306c, §§ 22, 23 StGB), schwere Brandstiftung (§ 306a Abs. 1 Nr. 1 StGB) und Sachbeschädigung (§ 303 Abs. 1 StGB) vorgeworfen; zu dieser Tat sollen Benjamin H. und Ben Maxim H. Beihilfe geleistet haben (§ 27 StGB). In einem weiteren Fall sind Lenny M., Devin K. und Claudio S. wegen der Verabredung zu einem Verbrechen (§ 30 Abs. 2 StGB) angeklagt; Devin K. werden in diesem Zusammenhang auch die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§ 89a Abs. 1 und 2 Nr. 2 StGB) und eines Explosionsverbrechens (§ 310 Abs. 1 Nr. 2 StGB) sowie Verstöße gegen das Sprengstoffrecht (§ 40 Abs. 2 Nr. 1 SprengG) angelastet. Claudio S. und Justin W. wird daneben versuchter Mord, versuchte Brandstiftung mit Todesfolge, Sachbeschädigung und die Verwendung verfassungswidriger Kennzeichen (§ 86a Abs. 1 Nr. 1 StGB) vorgeworfen; bei der Tat soll Lenny M. als Gehilfe (§ 27 StGB) agiert haben. Benjamin H., Devin K., Justin W. und Jason R. sind zudem der gefährlichen Körperverletzung (§ 223 Abs. 1, § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB) verdächtig, Jason R. außerdem des Raubes und Devin K. sowie Lenny M. zusätzlich der Nötigung (§ 240 Abs. 1 StGB). Benjamin H., Ben-Maxim H., Lenny M. und Jerome M. handelten zum Tatzeitpunkt als Jugendliche mit Verantwortungsreife, Jason R. und Claudio S. zum Teil als Jugendliche sowie als Heranwachsende, Justin W. als Heranwachsender und Devin K. zum Teil als Heranwachsender (§§ 1, 3, 105 JGG).  In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:  Die Angeschuldigten gehörten zu einer im April 2024 gegründeten rechtsextremistischen, auch überregional agierenden terroristischen Vereinigung, die sich selbst „Letzte Verteidigungs Welle“ (L.V.W) nennt. Die Mitglieder dieser Gruppierung verstehen sich als letzte Instanz zur Verteidigung der „Deutschen Nation“. Ihr Ziel ist es, durch Gewalttaten vornehmlich gegen Migranten und politische Gegner einen Zusammenbruch des demokratischen Systems in der Bundesrepublik Deutschland herbeizuführen. Zu solchen Taten zählten insbesondere Brand- und Sprengstoffanschläge auf Asylbewerberheime und Einrichtungen des politisch linken Spektrums, dies gegebenenfalls auch mit tödlichem Ausgang. Bei Benjamin H., Lenny M. und Jason R. handelte es sich um führende Mitglieder der Vereinigung.

Reichsbürger-Hauptangeklagter Reuß: Theorien sind «Desinformationsterrorismus»

Der Hauptangeklagte im Frankfurter Reichsbürger-Prozess, Heinrich XIII. Prinz Reuß, hat seine Aussage vor dem Oberlandesgericht fortgesetzt. Der 74-Jährige erklärte am Mittwoch, wie er in die Welt der Verschwörungstheorien geraten sei. «Seit 2017 verbreitete manipulierte Nachrichten haben mich hierher gebracht», sagte Reuß. Er räumte ein, Theorien über einen «Deep State» und eine «Erdallianz» unkritisch übernommen zu haben. Einen gewaltsamen Umsturz habe er aber nie geplant. Die Bundesanwaltschaft wirft Reuß und acht weiteren Angeklagten in Frankfurt vor, Mitglieder einer terroristischen Vereinigung zu sein oder diese unterstützt zu haben. Insgesamt stehen 26 mutmaßliche Verschwörer in Parallelverfahren in Frankfurt, München und Stuttgart vor Gericht. Sie sollen die bestehende Staatsordnung gewaltsam beseitigt und durch eine eigene Regierungsform ersetzt haben wollen. Verschwörungstheorien als «Desinformationsterrorismus» Reuß beschrieb vor Gericht seine persönliche Entwicklung unter dem Titel: «Wie bin ich da hineingeraten?» Seit 2017 entstanden auf Chat-Portalen hunderte Verschwörungsgruppen, die dazu aufriefen, «sich selbst auf die Suche und Recherche nach der Wahrheit zu machen». Dort habe er von einem angeblichen «Deep State» erfahren – einer Theorie, wonach eine geheime Elite aus Militärs, Geheimdiensten und Beamten heimlich die Regierung kontrolliere. Besonders die «Erdallianz» beunruhigte ihn. Laut Bundesanwaltschaft glaubte die Gruppe um Reuß, diese angebliche weltweite Militärallianz würde einen Systemwechsel in Deutschland herbeiführen. Reuß empfand sie als Bedrohung für die Bundesrepublik. Er bezeichnete die Theorien als «Desinformationsterrorismus» – entstanden durch «Ein Informationscocktail im Virtuellen». Die unkritische Übernahme dieser Nachrichten nannte er «Das sind unverzeihliche Sünden.»

via upday: Reichsbürger-Hauptangeklagter Reuß: Theorien sind «Desinformationsterrorismus»

Ordnungsverfahren gegen Lucassen – Es brodelt in der AfD-Bundestagsfraktion

Der AfD-Fraktionsvorstand hat ein Ordnungsverfahren gegen Rüdiger Lucassen beschlossen, den Leiter des Arbeitskreises Verteidigung. Der Grund: Er hat in einer Bundestagsrede Björn Höcke scharf kritisiert. Torben Braga ist unzufrieden. Manche sagen sogar: emotional. Braga, 34 Jahre alt, Bundestagsabgeordneter aus Thüringen und Vertrauter von Björn Höcke, wollte unbedingt über Rüdiger Lucassen diskutieren. Zweimal geht er während der AfD-Fraktionssitzung ans Mikrofon, wirbt dafür, dass Lucassens Kritik am thüringischen Landesvorsitzenden Höcke unbedingt nachbesprochen wird.Fraktionskollegen von Braga, darunter Steffen Kotré aus Brandenburg, Stefan Möller aus Thüringen oder Udo Hemmelgarn aus Nordrhein-Westfalen hatten den Antrag gestellt darüber zu diskutieren, was geschehen soll, wenn Fraktionskollegen andere Parteikollegen in der Öffentlichkeit persönlich angreifen.Doch dieser Antrag wird mit großer Mehrheit abgewiesen – auch auf Drängen von Fraktionschefin Weidel. Man solle doch der Presse so kurz vor Weihnachten kein Futter geben, sagt Weidel, so schildern es Teilnehmer. Stattdessen will der Fraktionsvorstand nun Ordnungsmaßnahmen gegen den altgedienten Verteidigungspolitiker Lucassen auf den Weg bringen. Das Schreiben liegt dem ARD-Hauptstadtstudio vor. Darin wird die Bundestagsrede von Lucassen vom 5. Dezember 2025 kritisiert, wenn auch etwas umständlich. Lucassen habe “eine aktuell intensiv geführte innerfraktionelle Debatte in einer Plenarrede zur öffentlichen Kritik der auch innerfraktionell vertretenen Gegenposition gemacht und damit absehbar erhebliche negative Presse ausgelöst”.Gemeint ist damit folgendes: Lucassen hatte in seiner Rede die Position des Thüringer AfD-Landesvorsitzenden Höcke zur Wehrpflicht scharf angegriffen. Höcke habe gesagt, so Lucassen, “dass Deutschland es nicht mehr wert sei, dafür zu kämpfen”.Lucassen hat offenkundig eine komplett andere Sichtweise. Er betonte mit Verweis auf die Kämpferinnen und Kämpfer der Befreiungskriege im 19. Jahrhundert: “Sie wären diesem Befund niemals gefolgt.”Höcke hatte unter anderem gefordert, bevor “auch nur ein einziger junger Mensch in diesem Land zwangsweise wieder in Uniform” antreten solle, müsse “dieser Staat endlich wieder ein Staat für die Deutschen werden”. Er fragte außerdem, ob junge Männer “Dragqueen-Auftritte im Kindergarten, mit Betonmauern gesicherte Lichterfeste, die früher mal Weihnachtsmärkte hießen, die Massenzuwanderung oder den Schuldstolz” verteidigen sollten.

via tagesschau: Ordnungsverfahren gegen Lucassen – Es brodelt in der AfD-Bundestagsfraktion

FCK AfD

Rechtsradikale Musik auf Weihnachtsmarkt: Beschuldigter ermittelt

Nach Vorfällen mit rechtsextremer Musik auf einem Weihnachtsmarkt in Otterndorf (Landkreis Cuxhaven) ist ein Verdächtiger ermittelt worden. Es handelt sich um einen 40-Jährigen aus dem Landkreis Stade. Wie die Polizei Cuxhaven am Mittwoch mitteilte, sei dazu ein USB-Speicherstick mit entsprechender Musik ausgewertet worden. Die Musik soll am vergangenen Wochenende auf dem “Sternenmarkt” gelaufen sein. Laut Polizei wurde der Markt aus einer zentralen Anlage “nachweislich am Freitag mit Rechtsrock” beschallt. Das habe sich aus mehreren, von der Veranstaltung angefertigten Videos ergeben, so ein Sprecher. Die Songs stammen nach Auskunft der Polizei von einer Band, die von einem Gericht als kriminelle Vereinigung verurteilt wurde. Auch sollen Lieder einer Gruppe gespielt worden sein, die bekannte Volkslieder unter anderem mit volksverhetzenden und antisemitischen Texten umdichtet, heißt es von der Polizei.

via ndr: Rechtsradikale Musik auf Weihnachtsmarkt: Beschuldigter ermittelt

siehe auch: Polizei ermittelt wegen rechtsextremer Musik auf Weihnachtsmarkt Am Wochenende sollen auf einem Weihnachtsmarkt in Otterndorf volksverhetzende und antisemitische Lieder abgespielt worden sein. Wer dahintersteckt, ist unklar. Die Polizei sucht Zeugen. Im niedersächsischen Otterndorf sollen Unbekannte an mehreren Tagen hintereinander auf dem Weihnachtsmarkt rechtsextreme Musik mit volksverhetzenden und antisemitischen Texten abgespielt haben. Die Polizei in Cuxhaven ermittelt nach eigenen Angaben unter anderem wegen entsprechender Videos in sozialen Netzwerken. Abgespielt wurden demnach auch Lieder der deutschen Neonaziband Landser, die gerichtlich als kriminelle Vereinigung eingestuft ist. Die Täter sind unbekannt.

#OBERLANDESGERICHT #DRESDEN – Hauptverfahren gegen “#SächsischeSeparatisten” eröffnet – #terror

Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden hat das Hauptverfahren gegen die rechtsextremistische Gruppe “Sächsische Separatisten” eröffnet. Alle acht Angeklagten bleiben weiterhin in Untersuchungshaft, wie das OLG am Montag mitteilte. Die Vorwürfe lauten: Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens und weiterer Straftaten. Wann der Prozess beginnt, ist noch nicht bekannt. Die militante Gruppe wurde laut Bundesanwaltschaft Anfang Februar 2020 gegründet. Die zuletzt rund 20 Mitglieder lehnten die freiheitlich-demokratische Grundordnung der BRD ab. Ihre Ideologie sei von “rassistischen, antisemitischen und in Teilen apokalyptischen Vorstellungen” geprägt gewesen. So sollen die Mitglieder davon überzeugt gewesen sein, dass Deutschland “vor dem Kollaps” stehe. Auf diesen “Tag X” bereiteten sie sich laut Anklage mit Schießübungen und paramilitärischen Trainings vor, bei denen auch Häuserkampf, Nacht- und Gewaltmärsche geübt worden seien. Die Gruppe soll sich Messer, Macheten, Munition, Gefechtshelme und andere Ausrüstung beschafft haben. Die Angeklagten wollten nach dem erwarteten Zusammenbruch Gebiete in Sachsen erobern und einen eigenen, an der Ideologie des Nationalsozialismus ausgerichteten Staat aufbauen. Vertreter der bisherigen staatlichen Ordnung sollten liquidiert und unerwünschte Gruppen wie Angehörige ethnischer Minderheiten und politische Gegner durch “ethnische Säuberungen” aus der Region “entfernt” werden.

via mdr: OBERLANDESGERICHT DRESDEN Hauptverfahren gegen “Sächsische Separatisten” eröffnet

Russland stuft Pussy Riot als extremistisch ein

Ein russisches Gericht hat die feministische Punkband Pussy Riot für extremistisch erklärt. Ein Auftritt gegen Putin und Patriarch Kyrill in einer Moskauer Kirche hatte das Kollektiv weltweit bekannt gemacht. Russland hat das kremlkritische Kunstkollektiv Pussy Riot offiziell zur “extremistischen Organisation” erklärt. Ein Moskauer Gericht habe nach nicht öffentlicher Verhandlung einem entsprechenden Antrag des Generalstaatsanwalts stattgegeben, meldete die staatliche Nachrichtenagentur TASS unter Berufung auf den Anwalt der Gruppe, Leonid Solowjow.Eine Begründung des Gerichts wurde zunächst nicht bekannt. Durch die Entscheidung gilt Pussy Riot nach russischem Recht als kriminelle Vereinigung, mit allen Konsequenzen für ihre Mitglieder und ihr Umfeld. Jegliche Interaktion mit der Gruppe ist damit in Russland jetzt illegal. Das gilt auch für in der Vergangenheit getätigte “Gefällt-mir”-Angaben in den sozialen Medien. (…) Die Punkband reiht sich ein in die russische Liste von “Terroristen und Extremisten”. Ebenfalls vertreten sind dort die Anti-Korruptions-Stiftung des 2024 verstorbenen Oppositionspolitikers Alexej Nawalny, das US-Unternehmen Meta sowie die internationale LGBT-Bewegung

via tagesschau: Russland stuft Pussy Riot als extremistisch ein