Seit Jahren schafft das Verwaltungsgericht Gera Freiräume für Neonazis, NPD und AfD. Die Rechtssprechung geht zulasten von Asylbewerbern. Dieter Laudenbach ist nicht nur Inhaber des in Gera beliebten Cafés Graf Zeppelin, sondern auch ein thüringischer AfD-Landtagsabgeordneter mit Ambitionen. 2018 kandidierte er für den rechtsextremen Landesverband von Björn Höcke für den Posten des Oberbürgermeisters, scheiterte aber beim ersten Wahlgang. Unter den Gästen seiner damaligen Wahlparty waren auch der Vizepräsident des Verwaltungsgerichts, Bengt Fuchs, und der Pressesprecher des Gerichts, Bernd Amelung, letzterer mit Frau und Tochter. Berührungsängste mit dem AfD-Wirt haben die beiden Richter auch sonst offenbar nicht: Sie essen häufig im Grafen Zeppelin zu Mittag, es liegt in der Nähe des Gerichts. Indizien deuten darüber hinaus sogar auf eine freundschaftliche und ideologische Nähe von Fuchs und Amelung zur in Thüringen als gesichert rechtsextrem eingestuften AfD. Auf der Facebook-Freundesliste von Richter Amelung stand damals unter anderem der AfD-Bundestagsabgeordnete Stephan Brandner, der ebenfalls dem offiziell aufgelösten Höcke-„Flügel“ zugerechnet wird. Auf der Freundesliste des AfD-Wirts Laudenbach stand seinerzeit der Vizepräsident des Verwaltungsgerichts Gera Fuchs und bis heute der Richter Amelung. Zuständig sind die beiden AfD-nahen Juristen für Asylrecht. Die sich aufdrängende Frage: Schlägt sich die Nähe der beiden ranghohen Verwaltungsrichter zum AfD-Milieu in einer restriktiven und rechtslastig wirkenden Asylrechtssprechung nieder? In einem „Forderungspapier zur Justiz in Thüringen“ aus dem April 2022 beklagen neun Vereine aus der Flüchtlingshilfe eine „Entscheidungspraxis“ des Verwaltungsgerichts Gera in Asylverfahren, die „mindestens eine tendenziöse Rechtsprechung vermuten lässt“. Unter Rechtsanwälten sei es ein „offenes Geheimnis“, dass es dort fast unmöglich ist, Asylverfahren afrikanischer Kläger zu gewinnen. Im Fadenkreuz der Kritik stehen die Richter Fuchs und Amelung. MDR-Recherchen und eine Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag bestätigen die Praxiserfahrungen der Anwälte und Flüchtlingshelfer.