Für wenige Wochen konnte die in Sachsen als rechtsextrem eingestufte AfD zwei Bürgermeister stellen. Nun muss einer seinen Posten in der Kleinstadt Großschirma wieder räumen – auch wegen Wahlrechtsverstößen. Anfang März hatte der AfD-Landtagsabgeordnete Rolf Weigand die Bürgermeisterwahl im mittelsächsischen Großschirma klar gewonnen – mit 59,4 Prozent der Stimmen. Nun hat der Landkreis Mittelsachen nach einer ordentlichen Wahlprüfung das Ergebnis wieder kassiert. Die Wahl sei zu beanstanden und ungültig, teilte der Landkreis mit. Die Aufhebung des Wahlergebnisses macht der Landkreis an mehreren Wahlrechtsverstößen fest, die demnach zum Teil auf Fehler Weigands zurückgehen. So habe der AfD-Politiker im Amtsblatt von Großschirma als Wahlbewerber als »2. stellvertretender Bürgermeister« unterzeichnet – obgleich er in diesem Moment nicht als Vertretung aktiv war. Dadurch sei dem Wahlbewerber Weigand die Möglichkeit eingeräumt worden, die amtliche Plattform des Amtsblatts zu nutzen, heißt es vom Landkreis. Diese Möglichkeit sei anderen Wahlbewerbern nicht eingeräumt worden. In einem zweiten Fall hatte es Weigand versäumt, auf dem Wahlvorschlag die vom Gesetz ausdrücklich vorgeschriebene »eigenhändige Unterschrift« zu leisten. Ein dritter Fehler entstand beim Verstreichen einer Bekanntmachungsfrist durch die Gemeinde. Eine Neuwahl wurde nun vom Landratsamt angeordnet.

via spiegel: Wahlrechtsverstoß in Großschirma Wahlsieg von AfD-Politiker in sächsischer Kleinstadt für ungültig erklärt

siehe auch: Nach Wahlsieg von AfD-Politiker: Bürgermeisterwahl in Großschirma ist ungültig Trotz Wahlsieg wird AfD-Politiker Dr. Rolf Weigand nicht Bürgermeister der mittelsächsischen Stadt Großschirma. Grund dafür ist eine fehlende Unterschrift. Die Kommunalaufsicht des Landkreises Mittelsachsen hat die Bürgermeisterwahl in Großschirma für ungültig erklärt. Mit 59,4 Prozent der Stimmen hatte Rolf Weigand die Wahl am 3. März gewonnen. Das Amt antreten darf er aber nicht. “Die Kommunalaufsicht ist nach eingehender Prüfung der von der Stadt vorgelegten Wahlunterlagen zu dem Prüfungsergebnis gelangt, die Bürgermeisterwahl zu beanstanden und aufzuheben”, heißt es in einer Pressemitteilung des Landratsamtes in Freiberg. Die Behörde ordnet Neuwahlen an. Drei Fehler sind bei der Prüfung laut Kreisbehörde festgestellt worden. Der entscheidende: “Auf dem Wahlvorschlag des Bewerbers Dr. Weigand fehlt die vom Gesetz ausdrücklich vorgeschriebene eigenhändige Unterschrift des Bewerbers”, so das Landratsamt. Ohne eigenhändige Unterschrift hätte der Gemeindewahlausschuss den Wahlvorschlag nicht zulassen dürfen, heißt es in der Erklärung. In der Konsequenz “wären die Stimmen, die auf den Wahlvorschlag Weigand entfallen sind, gar nicht oder für einen der beiden anderen Bewerber abgegeben worden”. Rolf Weigand wirft der Gemeindewahlleiterin in Großschirma vor: “Es wäre eine Kleinigkeit gewesen, diesen Formfehler direkt zu beheben.” Nach seiner Auffassung habe die persönliche Unterschrift auf der Zustimmungserklärung genügt.