Vor dem OVG Münster wirft der Verfassungsschutz AfD-Vertretern vor, vermeintlich Nichtdeutsche abzuwerten. Die Partei will sich nicht an Einzelaussagen messen lassen. Nach einer rund vierwöchigen Unterbrechung hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die mündliche Verhandlung im Streit zwischen der AfD und dem Bundesamt für Verfassungsschutz fortgesetzt. Konkret ging es an diesem Morgen um den Volksbegriff der Partei. AfD-Vertreter würden bei ihren Äußerungen immer wieder zwischen dem deutschen Staatsvolk und der ethnischen Identität unterscheiden, sagte der Anwalt des Verfassungsschutzes, Wolfgang Roth. Das sei ausdrücklich eine Abwertung der anderen. “Das sind dann Bürger zweiter Klasse”, sagte Roth. Das Grundgesetz aber unterscheide nicht zwischen Staatsvolk und Volk. AfD-Bundesvorstand Peter Boehringer verwies auf die verabschiedeten Programme der Partei. An diesen Inhalten müsse die Partei bei der Frage gemessen werden. Richter Thomas Jacob sagte, dass damit die “offene Wunde” klar definiert sei. Die Partei verweise auf das eigene Programm, während der Verfassungsschutz Aussagen von Parteivertretern zitiere. “Die Argumente liegen auf dem Tisch und wir müssen es bewerten”, sagte Jacob. (…) Bis zu den Sommerferien setzte der Vorsitzende Richter Gerald Buck deshalb 13 neue Termine an. Insgesamt stellte die AfD nach Angaben des OVG 457 neue Beweisanträge.

via zeit: OVG Münster: Verfassungsschutz und AfD streiten vor Gericht um Volksbegriff

siehe auch: Die Harmlos-Show der AfD. An Tag drei des Verfahrens der AfD gegen den Verfassungsschutz erscheint Europa-Spitzenkandidat Krah vor Gericht. Er gilt als einer der radikalsten Vertreter der AfD. Nun sagt er, er sei »missinterpretiert« worden. Als am Donnerstagvormittag vor dem Oberverwaltungsgericht Münster ein Beleg für die Demokratiefeindlichkeit der AfD verlesen wird, lehnt sich Maximilian Krah zurück. »Lauterbach muss weg. Nürnberg 2.0« hatte es aus der AfD geheißen. Der Staat, seine Beamten, das seien »psychisch kranke Deutschland-Hasser«. Bei diesem Begriff lächelt Krah, der Spitzenkandidat der AfD zur Europawahl. Sein Gesichtsausdruck, eine Mischung aus gespielter Überraschung und Erwischt-worden-sein gleichzeitig. Es ist Tag drei in dem Verfahren »Alternative für Deutschland gegen Bundesrepublik Deutschland« am Oberverwaltungsgericht Münster. Die ersten beiden Verhandlungstage fanden im März statt, dort hatte die AfD das Verfahren bereits mit einer Flut von Anträgen verzögert. Tag drei nutzte sie nun zur ausgedehnten Selbstverharmlosung.

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