Das Bundesamt für Verfassungsschutz listet die AfD derzeit als Verdachtsfall des Rechtsextremismus. Nun arbeitet die Behörde laut einem Bericht an einer neuen Bewertung. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) arbeitet laut einem Bericht der Süddeutschen Zeitung an einem neuen Gutachten zur AfD, das eine neue Einstufung der Partei enthalten könnte. Dies ergebe sich aus internen E-Mails und Vermerken des Inlandsgeheimdienstes, berichtete die Zeitung am Sonntagabend. Bislang wird die AfD nur als sogenannter Verdachtsfall des Rechtsextremismus geführt. Das derzeit gültige Gutachten des Verfassungsschutzes zur Radikalität der AfD stammt vom Frühjahr 2021. Seit spätestens März 2023 ist laut Süddeutscher Zeitung in internen E-Mails des Bundesamts von einem “AfD-Folgegutachten 2023” die Rede, an dem gearbeitet werde. Im vergangenen April kursierte demnach in der Behörde ein erster Entwurf einer Gliederung. Das Dokument listet die schon bekannte Kritik des Verfassungsschutzes an Rassismus und Autoritarismus in der AfD auf. Es enthält unter der Überschrift “Entwicklung der Partei seit März 2022” aber auch einen neuen Punkt: “Verhältnis zu Russland”.

via zeit: Verfassungsschutz bereitet offenbar neues AfD-Gutachten vor

siehe dazu auch: Verfassungsschutz erstellt offenbar neues Gutachten zur AfD Das Bundesamt für Verfassungsschutz arbeitet nach einem Bericht der “Süddeutschen Zeitung” daran, die gesamte AfD als “gesichert extremistische Bestrebung” einzustufen. Das zeigen interne E-Mails. Bisher wird die AfD als Verdachtsfall geführt. Das Bundesamt für Verfassungsschutz arbeitet nach Recherchen der “Süddeutschen Zeitung” (SZ) (Externer Link, möglicherweise Bezahl-Inhalt) daran, die gesamte AfD als “gesichert extremistische Bestrebung” einzustufen. Dies ergebe sich aus internen E-Mails und Vermerken des Inlandsgeheimdienstes, berichtete die Zeitung. Bislang wird die AfD nur als sogenannter Verdachtsfall geführt. Doch sitzt laut “SZ” ein Team des Bundesamts schon seit Monaten daran, ein neues Gutachten zur AfD zu erstellen. Zum Artikel: Disco-Eklat nach AfD-Parteitag: Staatsanwaltschaft ermittelt Lediglich aus Rücksicht auf die im März bevorstehende Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster, wo die Partei gegen ihre Beobachtung klagt, wollen die Beamten noch etwas warten. Das derzeit gültige Gutachten des Verfassungsschutzes zur Radikalität der AfD stammt vom Frühjahr 2021.