“Querdenken”-Gründer Ballweg muss sich jetzt auch wegen versuchten Betrugs vor dem Stuttgarter Landgericht verantworten. Doch einen Anklagepunkt ließ das Oberlandesgericht fallen. Dem Gründer der “Querdenken”-Bewegung, Michael Ballweg, wird nicht nur wegen Steuerdelikten der Prozess gemacht, sondern auch wegen versuchten Betrugs. Das hat das Oberlandesgericht Stuttgart am Freitag bekanntgegeben. Nicht zur Anklage zugelassen wurde jedoch der Vorwurf der Geldwäsche. Hierfür sieht das Gericht keinen hinreichenden Tatverdacht. (…) Ballweg muss sich jetzt im Verfahren also auch wegen 9.450 Fällen des versuchten Betrugs in einem besonders schweren Fall vor dem Landgericht Stuttgart verantworten. Der 49-Jährige soll seit Mai 2020 unter anderem Spendengelder in die eigene Tasche gesteckt haben. Konkret habe er, so der Vorwurf, 1,2 Millionen Euro erhalten – aber davon nur rund 844.000 Euro an “Querdenken 711” weitergeleitet haben.  Außerdem soll der “Querdenken”-Initiator das so erworbene Geld dann unter anderem in bar abgehoben haben, um die Herkunft des Geldes zu verschleiern

via swr: Zweite Anklage vor dem Landesgericht Stuttgart zugelassen “Querdenken”-Gründer Michael Ballweg muss wegen versuchten Betrugs vor Gericht

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