AfD-Politiker Daniel Halemba soll in einem Gästebuch neben dem Ausruf »Sieg Heil« unterschrieben haben, zeitweise wurde er per Haftbefehl gesucht. Verdunkelungsgefahr besteht nach Ansicht eines Gerichts aber nicht mehr. Das Landgericht Würzburg geht nicht mehr davon aus, dass der AfD-Landtagsabgeordnete Daniel Halemba Beweise manipulieren oder Zeugen beeinflussen könnte. Wie das Gericht mitteilte, sei der bereits außer Vollzug gesetzte Haftbefehl gegen den Politiker daher aufgehoben worden. Die Beweise seien zwischenzeitlich ausreichend gesichert. Gegen Halemba ermittelt wegen des Verdachts der Volksverhetzung und des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen die Staatsanwaltschaft Würzburg. Halemba bestreitet alle Vorwürfe. (…) Bei den Ermittlungen geht es um NS-Devotionalien und antisemitische Schriften, die bei der »Burschenschaft Teutonia Prag zu Würzburg« gefunden worden waren. Außerdem waren mehrere Schlagringe, eine Machete, Schlagstöcke, ein Einhandmesser und eine Schreckschusswaffe gefunden worden, so die Staatsanwaltschaft.

via spiegel: Verdacht der Volksverhetzung Gericht hebt Haftbefehl gegen bayerischen AfD-Abgeordneten Halemba auf

siehe auch: Haftbefehl gegen bayerischen AfD-Politiker Halemba aufgehoben Das Landgericht Würzburg hat den gegen Auflagen außer Vollzug gesetzten Haftbefehl gegen den AfD-Landtagsabgeordneten Halemba aufgehoben – weil die Beweise ausreichend gesichert sind. Die Ermittlungen gegen ihn wegen Volksverhetzung gehen weiter. Das Landgericht Würzburg hat den bereits gegen Auflagen außer Vollzug gesetzten Haftbefehl gegen den bayerischen AfD-Landtagsabgeordneten Daniel Halemba aufgehoben. Bei den Ermittlungen wegen des Verdachts auf Volksverhetzung bestehe keine Gefahr mehr, dass Halemba Beweise manipulieren oder Zeugen beeinflussen könne, teilte das Gericht mit. Die Beweise seien zwischenzeitlich ausreichend gesichert. Halemba selbst weist die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft zurück. Bereits am 9. Januar hatte das Amtsgericht Würzburg seiner Beschwerde teilweise stattgegeben. Damit waren Teile der ursprünglichen Tatvorwürfe mangels dringenden Tatverdachts nicht mehr Gegenstand des Haftbefehls, erläuterte das Landgericht.