Die Bundesregierung hat das Deepfake-Video vom Zentrum für Politische Schönheit jetzt auch auf YouTube löschen lassen. Sie beruft sich dabei auf das dafür eigentlich nicht vorgesehene Urheberrecht. Die Künstler sprechen von Zensur und kündigen rechtliche Schritte gegen die Bundesregierung an. Nachdem die Bundesregierung bei Instagram das manipulierte Kanzler-Video des Kunstkollektivs Zentrum für Politische Schönheit wegen der Nutzung des Bundeskanzler-Logos hat löschen lassen, hat nun auch YouTube das Video auf Antrag der Bundesregierung gesperrt. Allerdings führt sie hier nicht wie bei Instagram das Markenrecht an, sondern macht Urheberrechtsansprüche auf eine Ukraine-Rede von Bundeskanzler Olaf Scholz geltend. Das urheberrechtliche Schützen öffentlicher Reden von Regierungsvertretern, um damit etwa Kunst oder Satire abzuwehren, ist umstritten. Die Künstler selbst sprechen von Zensur. Es handelt sich dabei um das Video der jüngsten Aktion des Künstlerkollektivs zum AfD-Verbot. Im Video hatte das ZPS Bundeskanzler Olaf Scholz mittels Deep-Fake einen Verbotsantrag gegen die rechtsradikale AfD in den Mund geschoben. Die Bundesregierung hatte am Montag „verärgert“ auf das Video reagiert. Solche Deepfakes seien kein Spaß, sie schürten Verunsicherung und seien manipulativ, hatte ein Regierungssprecher getwittert. Das Original-Video ist weiterhin auf Twitter/X zu sehen, auf der Webseite afd-verbot.de hat die Künstlergruppe mittlerweile ein leicht verändertes YouTube-Video eingebunden, das nicht mehr das Bundeskanzler-Logo nutzt. Der Anwalt und Urheberrechtsfachmann Till Kreutzer sagt gegenüber netzpolitik.org: „Der Einsatz des Urheberrechts gegen dieses Video ist Quatsch.“ Das Urheberrecht diene ja normalerweise dazu, dass Künstlerinnen und Autoren für ihre Werke angemessen vergütet werde. Es werde im Fall des Videos zu einem Vehikel: „Hier wird das Urheberrecht nun vom Staat als Zensurinstrument genutzt.“ Wenn die Bundesregierung gegen ein Deepfake vorgehen wolle, dann müsste sie eigentlich das Persönlichkeitsrecht des Bundeskanzlers ins Feld führen, sagt Kreutzer. Auch dort sei aber kontextbezogen eine Abwägung zwischen dem Persönlichkeitsrecht des Kanzlers und der Kunstfreiheit zu machen.

via netzpolitik: Aktionskunst:  Bundesregierung nutzt Zensurheberrecht gegen unerwünschtes Kanzler-Video