#Prozess wegen versuchten #Mordes : Ein Nazi knallt durch – #hamburg

Am 27. Mai hätte das Leben von Aliya Malik* zu Ende sein können. Und mit ihr hätte auch ein ungeborenes Leben enden können. Um 21.45 Uhr schoss an jenen Samstag Ulf M. mit einem Gewehr auf die Schwangere durch die geschlossene Wohnungstür. Die muslimische Frau hatte Glück, dass ihr rechtsgerichteter Nachbar sie nicht traf. Heute Nachmittag beginnt vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Hamburg der Prozess. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: versuchter Mord. Die „Beratung für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt“ – kurz: Empower – befürchtet, dass die politische Dimension der Tat eine zu geringe Beachtung finden könnte. Die Befürchtung kommt nicht ohne Grund: Einige Medien stellten anfänglich den Angriff als Nachbarschaftsstreit dar. Mit einigen Nachbarn soll Ulf M. auch öfters Streit gesucht haben. Nicht alleine mit der damals 24-Jährigen, mit der der Täter in dem Mehrparteienhaus am Tibarg im Stadtteil Niendorf wohnt. Die Betroffene berichtete jedoch nicht alleine von anhaltenden rassistischen Beleidigungen und Bedrohungen, sagt Nissar Gardi von Empower. Weitere Nachbarn erzählten Medien später ebenso, dass der Angeklagte immer wieder lautstark durch rassistische und rechtsextreme Äußerungen auffiel. Der 48-Jährige soll nicht nur die Frau bedrängt haben.

cia taz: #Prozess wegen versuchten #Mordes : Ein Nazi knallt durch

siehe auch: Landgericht Hamburg Mutmaßlicher Rechtsextremist gesteht Schuss durch die Wohnungstür Ein Mann soll mit einem Gewehr durch die Wohnungstür seiner Nachbarin geschossen haben, laut Staatsanwaltschaft aus rechtsradikaler Gesinnung. Vor Gericht muss er sich nun wegen versuchten Mordes verantworten. Der Prozess gegen einen 49-jährigen mutmaßlichen Rechtsextremisten in Hamburg hat mit einem Teilgeständnis begonnen. Der Deutsche gestand, auf die Wohnungstür seiner pakistanischen Nachbarin geschossen zu haben. Er habe dabei allerdings niemanden treffen wollen. »Ich wollte die Nachbarn nur erschrecken«, sagte der Angeklagte vor einer Schwurgerichtskammer des Landgerichts Hamburg. Von seiner Tat distanziere er sich, und er entschuldige sich. Laut Anklage soll er »aufgrund seiner ausgeprägten rechtsradikalen und fremdenfeindlichen Gesinnung« mit einem Repetiergewehr auf die geschlossene Wohnungstür seiner Nachbarin geschossen haben. Die Tat ereignete sich am 27. Mai in einem Mehrfamilienhaus im Hamburger Stadtteil Niendorf. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, er habe aus niedrigen Beweggründen versucht, einen Menschen zu töten. Zudem habe er vorsätzlich ohne waffenrechtliche Erlaubnis eine Schusswaffe samt Munition besessen und geführt, so der Vorwurf.