Wie schon in anderen Ländern ist die AfD mittlerweile auch in Hessen ein “Verdachtsfall” und wird beobachtet. Dies hätte durch Innenministerium und Verfassungsschutz so aber nicht mitgeteilt werden dürfen. Das Verwaltungsgericht (VG) Wiesbaden hat über mehrere Eilanträge der AfD entschieden und dabei unter anderem beschlossen, dass die Mitteilung über die Einstufung der hessischen AfD als “Verdachtsfall” durch den Verfassungsschutz bzw. durch das Innenministerium voraussichtlich rechtswidrig ist (Beschl. v. 14.11.2023, Az. 6 L 1166/22.WI, 6 L 1174/22.WI, 6 L 1181/22.WI). Das hessissche Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) hatte im September 2022 im Zusammenhang mit der Vorstellung des Verfassungsschutzberichts 2022 bekanntgegeben, dass die AfD nunmehr als “Verdachtsfall” eingestuft werde und folglich beabsichtigt sei, die Partei mit nachrichtendiesntlichen Mitteln zu beobachten. Sowohl das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) als auch weitere Länder haben die AfD und ihre Teilorganisationen ebenfalls nachrichtendienstlich zunehmend im Blick.

via lto: VG Wiesbaden zu AfD als Verfassungsschutz-“Verdachtsfall” Beo­b­achten ja, Mit­teilen nein