Andreas Scheuer wollte EU-Ausländer für die Nutzung deutscher Autobahnen zur Kasse bitten. Muss er nun selbst teuer bezahlen? Das BMDV will prüfen, ob der Bund Scheuer in Regress nehmen kann. Patrick Heinemann erläutert die Rechtslage. Die Pkw-Maut ist tot, seitdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Juni 2019 per Urteil entschied, dass sie EU-Ausländer unionsrechtswidrig diskriminiere. Doch die rechtliche Aufarbeitung des gescheiterten Projekts nimmt gerade erst richtig Fahrt auf. So teilte das Bundesverkehrsministerium (BMDV) Anfang Juli mit, es prüfe Regressforderungen gegen Ex-Minister Andreas Scheuer (CSU), der das Ressort von März 2019 bis Dezember 2021 leitete. Ausgedacht hatten sich das Projekt Pkw-Maut andere, und zwar Scheuers Amtsvorgänger und Parteifreund Alexander Dobrindt sowie der damalige CSU-Vorsitzende Horst Seehofer. Doch auf Scheuer könnte jetzt zurückfallen, dass er bereits im November 2018 langfristige Verträge mit Unternehmen zum Aufbau der Maut-Infrastruktur unterschrieb. Zum damaligen Zeitpunkt lief nicht nur bereits das Verfahren vor dem EuGH gegen die Maut; vielmehr gingen weite Teil der Rechtswissenschaft davon aus, dass das Prestigeprojekt der CSU mit den europäischen Grundfreiheiten unvereinbar sei. Nachdem der Bund die Verträge gekündigt und die vorgesehen Betreiber daraufhin Schadensersatz in Höhe von 560 Millionen Euro gefordert hatten, konnte das Verkehrsministerium diese Summe in einem Schiedsgerichtsverfahren nun immerhin auf 243 Millionen Euro drücken. Doch kann das inzwischen von Volker Wissing (FDP) geleitete Ressort diese Summe für den Bund von Amtsvorgänger Scheuer persönlich ersetzt verlangen?

via lto: Ministerium prüft Haftung wegen Maut-Debakels Schuldet And­reas Scheuer dem Bund 243 Mil­lionen Euro?

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