Springer versus Reichelt – Vom Macht­miss­brauch zum Betrug?

Ein Gütetermin vor dem Arbeitsgericht Berlin soll an diesem Freitag den Konflikt zwischen dem Axel-Springer-Verlag und Ex-Bild-Chefredakteur Julian Reichelt schlichten. Es geht um eine Millionensumme. Christian Rath sortiert die Lage. An diesem Freitagnachmittag beginnt am Arbeitsgericht Berlin das Verfahren des Axel-Springer-Verlags gegen den ehemaligen Bild-Chefredakteur Julian Reichelt mit einem Gütetermin. Springer verlangt von Reichelt eine Millionen-Summe, weil er gegen Verpflichtungen aus seinem Aufhebungsvertrag verstoßen hat.   Das öffentliche Interesse an diesem Verfahren ist groß. Allerdings wird es vor dem Arbeitsgericht wohl nur am Rande um die Fragen gehen, die die Öffentlichkeit in der Sache Reichelt vor allem interessieren, die Vorwürfe des Machtmissbrauchs gegen Julian Reichelt. Völlig ausblenden kann man die Vorgeschichte aber auch nicht. Schließlich haben die Vorwürfe ja zur Trennung von Reichelt geführt, über deren Abwicklung nun arbeitsrechtlich gestritten wird. (…) Belastet ist das Verfahren allerdings dadurch, dass Springer neben der arbeitsrechtlichen Klage zudem Strafanzeige gegen Reichelt gestellt hat. Auch dabei geht es nicht um Reichelts Umgang mit den Kolleginnen, sondern um Betrug im Zusammenhang mit dem Aufhebungsvertrag. Anfang April hat die Staatsanwaltschaft Berlin ein förmliches Ermittlungsverfahren gegen Reichelt eingeleitet, weil ein Anfangsverdacht bestehe. Dieses Verfahren dauert noch an und die Ermittler wollen zu dessen Inhalt nichts sagen.  Vermutlich wird Reichelt beschuldigt, er habe bei Vertragsschluss nur vorgetäuscht, dass er sich an die Verpflichtungen halten will, um damit einen Vermögensvorteil (die Abfindung) zu erhalten. Dies könnte strafrechtlich ein Betrug sein.

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