Der AfD-Fraktionsvorsitzende Alexander Gauland und sein Stellvertreter Tino Chrupalla haben begrüßt, dass der Verfassungsschutz die AfD nach einem Beschluss des Kölner Verwaltungsgerichts vorerst nicht als Verdachtsfall einstufen darf. Verwaltungsrichter haben entschieden, dass der Verfassungsschutz die AfD bis zum Ende des Eilverfahrens nicht als „Verdachtsfall“ einstufen und dies bekannt machen darf. Das lässt den Nachrichtendienst schlecht aussehen. Aber die Partei hat keineswegs gewonnen. In der Sache bleibt alles wie gehabt. Nach wie vor besteht der schwere und umfangreich begründbare Verdacht, dass die AfD als Gesamtpartei rechtsextremen Bestrebungen gegen den freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat Vorschub leistet. Denn in ihr unterbleibt die substanzielle Distanzierung vom offiziell aufgelösten völkischen „Flügel“. Mithin ist sie faktisch die Trägerorganisation von dessen informellem, aber ideologisch fortbestehendem Netzwerk. Zudem stellen große Teile der AfD bei Protesten gegen die Corona-Schutzmaßnahmen mit irrwitzigen „Diktatur“-Parolen die Verfassungsordnung infrage und legen einen Fundamentalwiderstand gegen sie nahe. An dieser Bewertung ändert sich durch den Beschluss des Kölner Verwaltungsgerichts gar nichts. Auch juristisch hat sich nichts geändert. In keiner Weise präjudiziert, geschweige denn abgeschlossen wurde am Freitag das Eilverfahren, in dem die AfD zu verhindern versucht, dass sie durch das Bundesamt für Verfassungsschutz als Verdachtsfall eingestuft und dass eine solche Einstufung öffentlich wird. Wie das Gericht hierüber entscheidet, ist offen. Ausdrücklich heißt es in dessen aktueller Mitteilung, dass der jetzt ergangene Beschluss kein „Eilverfahren im Eilverfahren“ ist. Worum es einzig und allein geht, ist dies: Dem Bundesamt wird ausdrücklich untersagt, die Partei bis zum Ende des Eilverfahrens entsprechend einzustufen und dies bekannt zu machen.

via welt: Verdacht gegen AfD bleibt bestehen, daran ändert sich nichts

siehe auch: Beschluss zu Beobachtung – “AfD sollte nicht zu lange feiern”. Deutschland ist ein Rechtsstaat – das zeigt auch der heutige Gerichtsentscheid zur AfD. Am Ende könnte ihr doch die Beobachtung durch den Verfassungsschutz drohen. Wir leben in einem Rechtsstaat. Einigen in der AfD geht dieser Satz nur schwer über die Lippen. Sie bemühen lieber dumpfe Diktatur-Metaphern. Doch wie ist die Entscheidung heute dann zu erklären? Die AfD bekommt Recht. Das ist Rechtsstaat.Der Verfassungsschutz hat es erst mal verbockt. Unabhängig davon, ob er selbst die Einstufung der AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall durchgestochen hat: Dem Bundesamt war es sehr recht, dass die Beobachtung öffentlich geworden ist. Es ist jedoch gefährlich, wenn der Verfassungsschutz auch nur den leisesten Eindruck erweckt, politisch zu taktieren.