In Hagen haben am Sonntag etwa 200 Menschen aus der sogenannten Querdenker-Szene demonstriert – unter dem Motto “Wir lassen uns nicht impfen”. Mit dabei war auch die Leiterin der Bußgeldstelle. Janina D. ist die Chefin der Stelle im Hagener Ordnungsamt, die zum Beispiel Knöllchen bei Verstößen gegen die Corona-Verordnung verhängt. Sie nahm an einer Demonstration teil, die genau diese Auflagen scharf kritisiert. Teilnehmer polemisierten gegen die Maskenpflicht. Oder sie witterten eine Zwangsimpfung, wo es gar keine gibt. In einem Telefonat mit dem WDR wollte Janina D. nicht viel zu ihrer Teilnahme sagen. Sie sei in ihrer Freizeit dort gewesen und ein freier Mensch. Sie dürfe bei solchen Demos mitmachen, weil ihr viele Corona-Maßnahmen widersprechen würden, sagt sie. Arbeitsrechtler: Mitarbeiterin könnte abgemahnt werden
Die Demonstration war legal und es gibt ein Recht auf Versammlungsfreiheit. Aber gilt das auch für eine leitende Mitarbeiterin der Stadt, die beruflich auch noch tagtäglich mit dem Thema zu tun hat? Gerd Pfeiffer ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und hat seine Zweifel. Der Rechtsanwalt denkt, dass die Bußgeldstellen-Leiterin für ihre Demoteilnahme von der Stadt abgemahnt werden könnte. “Man kann sicher nicht als Amt Maßnahmen durchsetzen, die ja über gesetzliche und Verordnungsmaßnahmen abgeleitet werden und sich dann im privaten Bereich gegen diese Maßnahmen stellen,” sagt Pfeiffer.

via wdr:Leiterin der Bußgeldstelle in Hagen bei Querdenker-Demo