Wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung ist am Freitag ein 38-jähriger Kärntner am Landesgericht Klagenfurt zu 24 Monaten Haft, davon acht unbedingt, verurteilt worden. Er hatte zwei einschlägige Tattoos zur Schau gestellt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Ein Tattoo zeigte ein Hakenkreuz, das zweite die Zahl 88 für „Heil Hitler“. Er soll den Hitlergruß gezeigt haben, in aller Öffentlichkeit „Heil Hitler!“ gerufen und auf seinem Facebook-Konto mehrere einschlägige Bilder öffentlich geteilt haben. „Das wird schon stimmen, ich erinnere mich nicht mehr so genau“, sagte der 38-Jährige in seiner Einvernahme durch Richter Gerhard Pöllinger-Sorre, der dem Geschworenensenat vorsaß, zu den Vorwürfen. Alkoholismus als Entschuldigung An einer Tankstelle hatte er im Jahr 2019 seine Tattoos am Unterschenkel gezeigt, den Hitlergruß gemacht und mehrmals „Heil Hitler!“ gerufen – auch als eine Zeugin angekündigt hatte, die Polizei zu verständigen. Der Angeklagte gab vor allem seiner Alkoholabhängigkeit die Schuld, bei dem Vorfall auf der Tankstelle hatte er fast 2,5 Promille.

via orf: Unbedingte Haft wegen Wiederbetätigung