Es geht um die Aufschrift „Nazis abtreten“. Die Matte wurde von der Die-Partei-Fraktion im Dortmunder Rathaus ausgelegt. In einem nordrhein-westfälischen Stadtrat gibt es laut eines Medienberichts Streit um eine von der Fraktion der Satirepartei Die Partei vor ihrem Büro ausgelegte Fußmatte. Die AfD stört sich an der Aufschrift „Nazis abtreten“ und will klagen, so die . Auch die Ruhrnachrichten und der Nordstadtblogger berichteten. Die Alternative für Deutschland hat ihre Räume auf der gleichen Etage und stellte am Donnerstag erfolglos einen Dringlichkeitsantrag, um das Thema im Stadtrat zu besprechen. Sie forderte den Oberbürgermeister auf, die „staatliche Neutralitätspflicht“ zu schützen und für eine Entfernung der Matte zu sorgen. Sie warf der Satirepartei vor, sie würde generell „Parteien und Gruppierungen ‚rechts der Mitte‘ aus historischem Unverständnis oder bewusster Relativierung des verbrecherischen Nationalsozialismus als ‚Nazis‘ diffamieren“.

via berliner zeitung Bericht: AfD will wegen „Nazis“-Fußmatte klagen

siehe auch: Unterhaltsame Posse: AfD zettelt „Fußmattenstreit“ an – der kommt zwar nicht in den Rat, aber wohl bald vor Gericht. „Die Fraktion“ ist begeistert, dass sich die AfD von ihrer „Anti-Nazi“-Fußmatte angesprochen fühlt. Die Partei „Die Partei“ ist immer gut für starke Plakate und provozierende Sprüche – und daher mitunter auch für Schlagzeilen. Dass die Dortmunder AfD-Fraktion aber das Geschäft der Satirepartei gleich übernimmt und postwendend Steilvorlagen liefert – wer hätte das erwartet? „Die Partei“ freut sich jedenfalls. Um was geht es? „Die Fraktion“ hat vor ihrem neuen Büro auf dem gemeinsamen Fraktionsflur im provisorischen Rathaus eine Fußmatte liegen. Die Botschaft: „Nazis abtreten“. Dagegen läuft die AfD-Fraktion nun Sturm – sie fühlt sich offenbar angesprochen. „Nazis“ wollen sie sich dennoch nicht nennen lassen – sie nutzen aus diesem Grund das Deckmäntelchen der „parteipolitischen Neutralität“. (…) Bereits im Ältestenrat hatte OB Thomas Westphal deutlich gemacht, dass der Jurist in Reihen der AfD das bemühte OVG-Urteil aus dem Jahr 1990 völlig falsch gelesen hätte. Darin ging es um eine Friedenstaube, die im Fenster einer Ratsfraktion hing. Weil den Fraktionen das alleinige Haus- und damit Nutzungsrecht ihrer Räume zusteht, durfte die Taube damals weiter im Fenster hängen. Das wäre vielleicht im Rat auch zur Sprache gekommen. Aber die anderen Fraktionen wollten nicht und bügelten den AfD-Antrag ab – sie sahen weder die Dringlichkeit noch die Zuständigkeit. Zuvor hatte sich Utz Kowalewski, Fraktionsvorsitzender von „Die Linke+“, in seiner Gegenrede zur Dringlichkeit noch über den „Fußmattenbeauftragten der AfD“ lustig gemacht.