Polizist*innen haben Wohnungen der Flüchtlingsunterkunft Neugraben ohne richterlichen Beschluss durchsucht. Nach einem neuen Urteil ist das verboten. Kaum ist das Urteil zu Wohnungsdurchsuchungen von Flüchtlingsunterkünften gesprochen, wird es auch schon gebrochen: Vergangene Woche haben Mitarbeiterinnen der Hamburger Ausländerbehörde mit Polizistinnen Wohnungen in der Flüchtlingsunterkunft Neugraben durchsucht – ohne Durchsuchungsbeschluss. Die Beamtinnen waren auf der Suche nach einer Frau und ihren zwei Kindern, die auf richterlichen Beschluss zur Abschiebung nach Serbien abgeholt werden sollten. Hierfür erhielt die Ausländerbehörde Hamburg vom Heimbetreiber Deutsches Rotes Kreuz (DRK)den Schlüssel zur Wohnung der Gesuchten. Als die Beamtinnen die gesuchte Mutter nicht in ihrer Wohnung antrafen, suchten sie bei den Nachbar*innen weiter. Ab diesem Punkt gehen die Darstellungen auseinander: Radima Velagić (30) berichtet, deutlich mehr als zehn Polizist*innen hätten plötzlich auf der Feuertreppe vor der gemeinschaftlichen Küchentür gestanden und die Wohnräume ohne Ankündigung oder Erlaubnis betreten. Die Ausländerbehörde stellt das anders dar: Die Beamt*innen hätten sich vorgestellt und ihr Anliegen erklärt. Sie seien daraufhin hineingebeten worden. „Die Wohnung wurde ausdrücklich mit der Billigung und auf Einladung der Bewohner betreten“, behauptet Behördensprecher Matthias Krumm. Einen Durchsuchungsbeschluss, so viel ist sicher, hatte die Polizei für diese Wohnung nicht. Auch eine weitere Nachbarin hat den „Besuch“ anders in Erinnerung: „Das waren keine normalen Polizisten. Sie waren in Schwarz gekleidet, mit hohen Stiefeln“, beschreibt die 19-jährige Mutter sichtlich geschockt die Uniformierten. „Ich habe total Angst bekommen. Es war, als hätten wir jemand getötet.“

via taz: Razzia in Flüchtlingsunterkunft: Polizei ignoriert Gerichtsurteil

Categories: DiensteGewaltpolizei