AfD: Unternehmer Krawinkel spendet 100.000 Euro an Partei von Björn Höcke. Björn Höcke beim Bundesparteitag: Ein Berliner Unternehmer hat 100.000 Euro an die AfD in Thüringen gespendet. Eine der ersten Parteigroßspenden in diesem Jahr geht an die AfD. Ein Millionär aus Berlin hat der Partei 100.000 Euro überwiesen. Das Geld soll offenbar der Thüringer Landesverband um Björn Höcke bekommen. Der Berliner Unternehmer Christian Krawinkel hat eine Großspende an die AfD überwiesen. Der Mann ist Millionär, Unternehmensverwalter und besitzt diverse Immobilien. Im vergangenen Jahr hatte er für Schlagzeilen gesorgt, als er die Bambi-Trophäe von Boris Becker ersteigerte. Nun hat Krawinkel der AfD 100.000 Euro gespendet. Die Spende ist am 7. Februar eingegangen und wurde am Montag auf der Homepage des Deutschen Bundestags veröffentlicht. Dies verlangt das Parteiengesetz bei Spenden, die 50.000 Euro übersteigen. Die “Bild”-Zeitung und der Berliner “Tagesspiegel” berichteten, dass Krawinkel den Betrag direkt an den AfD-Landesverband Thüringen um Björn Höcke gespendet habe.

via t-online: Millionär spendet 100.000 Euro an die Thüringer AfD

siehe auch: Berliner Baulöwe spendet 100.000 Euro an Höcke-AfD. Reicher Geldsegen für rechts außen: Ein Immobilienentwickler hat den Thüringer AfD-Landesverband von Björn Höcke mit einer Großspende in sechsstelliger Höhe bedacht. (…) Den Angaben zufolge handelt es sich bei dem Spender um den millionenschweren Baulöwen Christian Krawinkel, 73. Seine Berliner Firma CKV Vermögensverwaltung befasst sich laut Homepage mit der Entwicklung, Realisierung und Vermarktung von “Immobilienprodukten”. Unter den aufgeführten Referenzobjekten befinden sich etwa Supermärkte, Einkaufscenter und ein Bürohochhaus in Frankfurt am Main. In den Neunzigerjahren machte Immobilienentwickler Krawinkel durch seinen luxuriösen Lebensstil von sich reden, inklusive Privathubschrauber, Rennjacht und pompösem Anwesen auf Ibiza

siehe auch: Parteienfinanzierung. Parteispenden über 50.000 € – Jahr 2020. Unterrichtung durch den Präsidenten des Deutschen Bundestages. Veröffentlichung von Spenden, die im Einzelfall die Höhe von 50.000 Euro übersteigen (§ 25 Abs. 3 Satz 3 Parteiengesetz) Gemäß § 25 Abs. 3 Satz 2 und 3 des Parteiengesetzes sind Spenden, die im Einzelfall die Höhe von 50 000 Euro übersteigen, dem Präsidenten des Deutschen Bundestages unverzüglich anzuzeigen und von diesem unter Angabe des Zuwenders zeitnah als Bundestagsdrucksache zu veröffentlichen.