Einschätzung aus dem Bundestag bringt Regierung in Erklärungsnot. Linken-Abgeordnete spricht von “falscher Bündnissolidarität mit Trump”. Juristen des Deutschen Bundestages halten die Ermordung des iranischen Generals Kassem Soleimani durch eine US-Drohne für völkerrechtswidrig. Das Vorgehen der USA sei als “Verstoß gegen das Recht auf Leben” im Sinne von Artikel 6 des UN-Zivilpakts zu bewerten, heißt es in einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags, das aus der Linksfraktion in Auftrag gegeben wurde. Das 26-seitige Papier äußert auch Zweifel an der Begründung durch die US-Regierung unter Donald Trump. Auch nach mehreren Stellungnahmen von Vertretern der US-Regierung sei “nicht deutlich erkennbar, warum die Tötung Soleimanis im Irak unbedingt notwendig gewesen sein soll, um eine akute Gefahr für das Leben von US-Amerikanern ultima ratio abzuwehren”. In der juristischen Analyse, die von der stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Heike Hänsel veröffentlicht wurde, schließen die Autoren auch die Möglichkeit aus, dass die USA sich auf das Recht auf Selbstverteidigung berufen können. Dafür fehlten Nachweise, wonach ein Angriff durch Iran “unmittelbar bevorstand”. Auch müssten die USA nachweisen, keine anderen Möglichkeiten zur Abwendung einer solchen eventuellen Attacke gehabt zu haben. Allerdings halten die Autoren auch den die Vergeltungsangriffe des Iran auf Militärstützpunkte mit US-Soldaten für “nicht vom Selbstverteidigungsrecht nach Artikel 51 der UN-Charta gedeckt”. Schließlich sei die US-Operation gegen Soleimani zu diesem Zeitpunkt bereits abgeschlossen gewesen und es habe keine Hinweise auf eine andauernde oder neue Bedrohung durch die USA gegeben.

via telepolis: Gutachten: Angriff auf iranischen General Soleimani völkerrechtswidrig

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