Das Landratsamt stellte dem Burladinger Bürgermeister jetzt die „Entlassungsverfügung“ zu. Weg für Neuwahlen ist frei. Am 2. Januar reichte Harry Ebert per Fax im Landratsamt des Zollernalbkreises seinen Antrag auf Entlassung vom Amt des Burladinger Bürgermeisters ein (die HZ berichtete). Die Gemeindeordnung sieht unter bestimmten Bedingungen vor, dass ein Bürgermeister die von ihm eingereichte Entlassung innerhalb von zwei Wochen wieder zurücknehmen kann. Tatsächlich argwöhnte mancher Burladinger Bürger – und mutmaßten auch Gemeinderäte –, Harry Ebert könne noch eine Volte drehen und seine Kündigung zurückziehen, den Rücktritt vom Rücktritt erklären. Die Rückzugfrist von zwei Wochen ist mittlerweile verstrichen. Ist der Abschied Eberts damit endgültig? Die Pressestelle des Landratsamtes teilte dazu auf Anfrage der HZ: „Die Frist von zwei Wochen nach Einreichung des Antrages auf Entlassung ist abgelaufen und wir haben keinen Widerruf erhalten. Die Entlassungsverfügung wurde Herrn Ebert zugestellt und entfaltet zum 1. Juni 2020 ihre Wirkung, so dass er mit Ablauf des 31. Mai aus dem Beamtenverhältnis ausscheidet.“

via swp: Entlassungsgesuch des AfD-Bürgermeisters von Burladingen – Harry Eberts Rücktritt ist endgültig