Ein Vorstand des AfD-Landesverbandes NRW hat keinen Anspruch auf eine Auskunftssperre im Melderegister seines Wohnortes. Dies hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am Donnerstag (16.01.2020) entschieden. Der Kläger ist einer von drei stellvertretenden Landessprechern. Um wen genau es sich handelt, ist nicht bekannt. Laut Gericht befürchtet er unter Berufung auf seine Parteizugehörigkeit und eine Reihe von Übergriffen mutmaßlicher Linksextremisten auf AfD-Vertreter, ebenfalls Opfer von Bedrohungen und Übergriffen zu werden. Mit seiner Klage verlangte er von seiner Heimatstadt die Eintragung einer Auskunftssperre im Melderegister. (…) Das Gericht wies die Klage ab. Die strengen Vorgaben für eine solche Sperre seien im Falle des Klägers nicht erfüllt, stellte das Gericht fest. Zwar sei aktuell eine generelle gesellschaftliche Tendenz zur Verunglimpfung und Bedrohung von politischen Verantwortungsträgern auszumachen. Jedoch belegten weder vom Kläger vorgelegte Zahlen noch die durch das Gericht eingeholten Zahlen, dass in NRW jeder politische Funktionsträger egal welcher Parteizugehörigkeit mit Übergriffen aus dem gegnerischen politischen Lager rechnen müsse.

via wdr: Kein Anspruch auf Auskunftssperre für AfD-Landespolitiker