Verdächtiger im Fall der #NSU-2.0-Ermittlungen in Untersuchungshaft – #terror

Ein 53-Jähriger steht im Verdacht, Morddrohungen verschickt und mit “NSU 2.0” unterzeichnet zu haben. Er habe sich als Polizist ausgegeben, um Daten zu erfragen. Der Verdächtige, der NSU-2.0-Morddrohungen verschickt haben soll, ist in Untersuchungshaft genommen worden. Ein Richter am Amtsgericht Berlin Tiergarten habe den Haftbefehl in Vollzug gesetzt, teilte die Staatsanwaltschaft Frankfurt mit. Der arbeitslose Deutsche, der am Montagabend festgenommen worden war, soll seit August 2018 eine Serie von Drohschreiben verschickt haben, die mit “NSU 2.0” unterzeichnet waren – in Anspielung auf die Mordserie der rechtsextremen Terrorzelle Nationalsozialistischer Untergrund (NSU). Der Verdächtige soll sich Informationen über die von ihm bedrohten Menschen unter anderem telefonisch bei Polizeidienststellen erschlichen haben. Die Staatsanwaltschaft erklärte, es sei naheliegend, dass sich der 53-Jährige am Telefon als Behördenmitarbeiter ausgegeben habe, um bei verschiedenen Polizeirevieren nicht öffentlich zugängliche Personendaten für die Drohschreiben zu erfragen. Wegen der Abfragen an den Polizeicomputern in Frankfurt, Wiesbaden und Berlin war die Polizei unter großen Druck geraten. Auch bei der Chefredakteurin der Tageszeitung taz habe ein Mann angerufen, der sich als Polizist ausgegeben habe, um an die Handynummer eines späteren Opfers zu kommen. In einem eingegangenen Anruf habe sich ein Mann als Polizist des Abschnitts Berlin-Wedding ausgegeben, um an die Mobilfunknummer einer weiteren Geschädigten zu gelangen. (…) Auf die Spur kamen die Ermittler dem Mann nach eigenen Angaben über die Auswertung und Überwachung rechtspopulistischer Plattformen und Foren. Dabei sei ein User des Forums PI-News aufgefallen, dessen Beiträge in Form und Duktus den Drohschreiben ähnelten. Eine sprachwissenschaftliche Analyse des BKA habe den Verdacht erhärtet. Über ein Profil in einer Schachplattform mit demselben Namen und die IP-Adresse sei man schließlich auf den Verdächtigen gekommen

via zeit: Verdächtiger im Fall der NSU-2.0-Ermittlungen in Untersuchungshaft

siehe auch: Festnahme wegen rechtsextremer Drohmails von “NSU 2.0”. Ermittlungserfolg zur Serie rechtsextremer Drohschreiben “NSU 2.0”: Beamte von Spezialkräften der hessischen Polizei haben am Dienstagabend einen 53 Jahre alten Mann in Berlin bei einer Wohnungsdurchsuchung festgenommen. Der arbeitslose Deutsche stehe im dringenden Verdacht, “seit August 2018 unter dem Synonym “NSU 2.0″ bundesweit eine Serie von Drohschreiben mit volksverhetzenden, beleidigenden und drohenden Inhalten verschickt zu haben”, teilten die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main und das Hessische Landeskriminalamt mit. Der Präsident des Bundeskriminalamtes, Holger Münch, sagte in Berlin: “Der Tatverdächtige ist gestern festgenommen worden am offenen Rechner.” Am Dienstag wurde der Mann in Berlin einem Haftrichter vorgeführt und sitzt nun in Untersuchungshaft. Der Mann ist für die Polizei kein Unbekannter: Er sei bereits in der Vergangenheit wegen zahlreicher – unter anderem auch rechtsmotivierter – Straftaten rechtskräftig verurteilt worden, teilten die Ermittler mit. Im Jahr 1992 habe er sich als Kriminalbeamter ausgegeben uns sei unter anderem wegen Amtsanmaßung verurteilt worden. Nun bestehe ein dringender Tatverdacht, dass es sich bei dem Beschuldigten um den Verfasser und Absender der Drohschreiben handele, hieß es. Bereits am 23. April 2021 habe die Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl unter anderem wegen Volksverhetzung, Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Bedrohung sowie Beleidigung beantragt. (…) Am Abend nannten Staatsanwaltschaft und LKA erste Details zu den Ermittlungen, an denen außer IT-Experten auch Sprachwissenschaftler des Bundeskriminalamts beteiligt waren. Obwohl es der Absender der Drohschreiben auch mit Nutzung ausländischer Server verstanden hatte, seine Spuren zu verschleiern, könnte nun ein Benutzerprofil auf einer Schachplattform eine wichtige Rolle bei der Festnahme des 53-jährigen gespielt haben. Bei der Überwachung und Auswertung von Blogs und rechtspopulistischen Foren im Internet sei auf der Plattform “PI-News” ein User festgestellt werden, dessen Beiträge in Form und Sprache Ähnlichkeiten mit den “NSU 2.0”-Drohschreiben aufwiesen, hieß es. Auf einer Schachplattform sei zudem ein Profil festgestellt werden, das namensgleich auch in “PI-News” aktiv war und dessen Nutzer in beiden Fällen dieselbe Comicfigur als Profilbild nutzte. Aufgrund der gleichen IP-Adresse sowie wortgleicher Beleidigungen im Chat der Schachplattform konnten den Angaben zufolge weitere Profile ermittelt werden. Auch einen Berlinbezug leiteten die Ermittler aus den Kommentaren ab. Anfragen bei dem Betreiber der Schachplattform und bei Kommunikationsanbietern hätten schließlich zur Identifizierung des nun festgenommenen Mannes und seiner Anschrift geführt. Die über die Schachplattform in Erfahrung gebrachten IP-Adressen der relevanten Profile konnten den Angaben zufolge einem Anschluss zugeordnet werden, eine Anschlussinhaberfeststellung habe zu dem Beschuldigten geführt.

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Von <a rel=”nofollow” class=”external text” href=”https://www.flickr.com/people/24000399@N03″>Levente Fulop</a> from Brno, Czech Republic – <a rel=”nofollow” class=”external text” href=”https://www.flickr.com/photos/24000399@N03/4200540217/”>The King’s Game</a>, CC BY 2.0, Link

“#NSU 2.0”: #Ermittlungen weiter “gegen Unbekannt” – #terror

Laut Hessens Innenminister ermittelt die Polizei akribisch wegen der anhaltenden Serie von Morddrohungen. Die bisher wichtigste Spur führte nur leider in ihre eigenen Reihen Hessens Innenminister Peter Beuth (CDU) hat am Donnerstag versichert, dass wegen der Serie von Morddrohungen mit der Signatur “NSU 2.0” immer noch mit Hochdruck ermittelt wird. “Jeder noch so kleine Ansatzpunkt wird akribisch verfolgt – Zeugen wurden befragt, Hausdurchsuchungen durchgeführt, Terabytes an Daten sichergestellt und ausgewertet – und das ist nur ein Ausschnitt unserer Maßnahmen”, erklärte Beuth anlässlich einer Debatte im Landtag. Es ging um Konsequenzen aus der “NSU-2.0-Affäre”, die seit dem ersten Schreiben dieser Art im August 2018 kein Ende nimmt und nicht zuletzt ein Polizeiskandal ist. In mindestens drei Fällen waren solche Drohmails mit nicht öffentlich zugänglichen Daten der Betroffenen in auffälliger zeitlicher Nähe zu entsprechenden Abfragen auf hessischen Polizeicomputern verschickt worden. Das Innenministerium betonte allerdings am Donnerstag, dass über diese drei Fälle hinaus bei der hessischen Polizei keine weiteren Datenabfragen in diesem Zusammenhang bekannt geworden seien. Die Ermittlungen richten sich demnach gegen “Unbekannt” und werden “in alle Richtungen geführt”. Bisher 115 Drohschreiben – plus 18 von Trittbrettfahrern Eine Verstrickung von Polizeibeamten könnte zumindest erklären, warum trotz der von Beuth behaupteten Bemühungen seit gut zweieinhalb Jahren kein durchschlagender Ermittlungserfolg erzielt wird. Insgesamt 133 versendete Drohschreiben mit der Signatur “NSU 2.0” sind der hessischen Polizei nach Angaben des Innenministeriums bekannt. 18 davon gelten als Werk von Trittbrettfahrern. 115 gehen wohl auf denselben Personenkreis zurück, der schon für das erste Schreiben verantwortlich war. Die damals verwendete E-Mail-Adresse war nie veröffentlicht worden.
Zuletzt sind am vergangenen Wochenende Drohschreiben bekanntgeworden. Insgesamt hätten bisher 32 Menschen und 60 Institutionen in neun Bundesländern solche Schreiben erhalten, so das Ministerium. Über mehr als 20 der betroffenen Personen sollen der oder die Absender “eine Vielzahl personenbezogener Daten” gesammelt haben. Sollten alle 115 Schreiben von einer Person verfasst worden sein, dürfte sie zumindest Zuträger haben – denn die besagten drei Datenabfragen erfolgten von verschiedenen Polizeirevieren in Frankfurt und Wiesbaden aus. “Deshalb sprechen wir ja von einem Netzwerk”, sagte der hessische Landtagsabgeordnete Hermann Schaus (Die Linke) am Donnerstag gegenüber Telepolis. Auch seine Fraktionskollegin Janine Wissler gehört zu den Adressatinnen der Drohmails. Das erste bekannt gewordene Schreiben richtete sich gegen die Rechtsanwältin Seda Başay-Yıldız, die als Nebenklagevertreterin im Münchner NSU-Prozess bekannt geworden war. Überwiegend sind Frauen betroffen, die als Politikerinnen, Anwältinnen oder auch als Kabarettistin das Missfallen von extremen Rechten erregen. Die Drohungen werden als sehr explizit und zum Teil sexistisch beschrieben. Streit um Kosten für Sicherheitsvorkehrungen Um die Kosten für Sicherheitsvorkehrungen in ihrer Wohnung in Höhe von mehr als 5.000 Euro musste sich Seda Başay-Yıldız mit dem hessischen Innenministerium und dem Landespolizeipräsidenten Roland Ullmann streiten: Bisher sahen sie keine Voraussetzungen für eine Amtshaftung. Die Anwältin sieht dagegen die Behörden in der Pflicht, weil der oder die Absender der Drohmails offenbar durch illegale Datenabfragen in einem Polizeirevier an Informationen über sie selbst und ihre Familie gekommen waren. Ebendiese Informationen waren in der Mail ausgebreitet worden, um die Drohung zu verdeutlichen – auch gegen ihre damals zweijährige Tochter.

via telepolis: “NSU 2.0”: Ermittlungen weiter “gegen Unbekannt”

Anwalt der rechten Szene in Haft – #Wohlleben

Der Jurist Dirk Waldschmidt soll Drogengeld gewaschen haben – auch durch Geldzuwendungen an den früheren NPD-Kader Ralf Wohlleben. Dirk Waldschmidt ist einer der bekanntesten rechten Szene-Anwälte Deutschlands. Er trat im Lübcke-Mordprozess in Frankfurt auf, er verteidigt immer wieder Neonazis. Der Jurist, der früher stellvertretender Vorsitzender der NPD in Hessen war, sitzt nun selbst in Haft. Nach Informationen der Süddeutschen Zeitung wurde gegen ihn bereits am 26. Februar ein Haftbefehl erlassen – in erster Linie wegen des Verdachts auf Geldwäsche. Waldschmidt soll Geld aus den Aktivitäten der Thüringer Rechtsradikalengruppierung “Turonen” zugeflossen sein, die in dem Bundesland einen regelrechten Drogenring aufgezogen haben soll. Die Turonen sind auch im Rotlichtmilieu Thüringens aktiv und betreiben ein Bordell. Waldschmidt soll mit dem Geld aus diesen Quellen unter anderem den früheren NPD-Kader Ralf Wohlleben unterstützt haben, der im NSU-Prozess wegen Beihilfe zum Mord in neun Fällen zu zehn Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden ist. Wohlleben ist auf freiem Fuß. Wie die SZ erfuhr, wurde auch seine Wohnung durchsucht, er gilt jedoch nicht als Beschuldigter. Ganz offensichtlich haben die Ermittler dort Belege für die Begünstigungen durch Anwalt Waldschmidt gesucht. Insgesamt geht es bei diesen Ermittlungen um 40 Fälle von Geldwäsche und 53 Fälle von Rauschgifthandel. (…) Der Anwalt Dirk Waldschmidt hat seine Kanzlei im hessischen Örtchen Schöffengrund. Auch sie wurde bei der Razzia durchsucht. Waldschmidt gilt in der rechten Szene als Anlaufpunkt, wenn braune Kameraden rechtliche oder finanzielle Probleme haben oder beides zusammenkommt. Er hatte kurzzeitig auch den Neonazi Stephan Ernst vertreten, der wegen Mordes an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke im Januar zu lebenslanger Haft verurteilt worden ist. Ernst hatte vor Gericht erklärt, sein Anwalt Waldschmidt habe ihm geraten, nichts über etwaige Mittäter zu sagen. Dafür, so Ernst, habe er ihm finanzielle Hilfe für seine Familie in Aussicht gestellt. Ernst erklärte, deswegen habe er in der ersten Vernehmung die Schuld allein auf sich genommen und nichts davon gesagt, dass er von seinem Kumpel Markus H., ebenfalls ein Neonazi, zum Haus der Lübckes begleitet wurde. H. war später freigesprochen worden.

via sz: Anwalt der rechten Szene in Haft

Verbotenes Netzwerk: “Blood & Honour”: Elf Neonazis angeklagt – #28 #BloodHonour #Combat18 #C18 #terror

Die Generalstaatsanwaltschaft München hat elf Neonazis wegen der Fortführung der verbotenen rechtsextremen Organisation “Blood & Honour” angeklagt. Unter den Verdächtigen ist nach Panorama-Recherchen auch der Kopf des deutschen Ablegers von “Combat 18”. Von 2016 bis 2018 sollen zehn der Rechtsextremen “durch den Aufbau einer Verwaltungsstruktur” das Neonazi-Netzwerk “Blood & Honour” mit Untergliederungen in Bayern, Baden-Württemberg und Thüringen fortgeführt haben. Ein weiterer Mann soll die verbotene Organisation unterstützt haben. Die deutsche “Division” des international aktiven Netzwerks “Blood & Honour” war im Jahr 2000 vom Bundesinnenministerium verboten worden. Laut Anklagebehörde sollen die Beschuldigten zudem “mit dem Vertrieb und der Vermarktung der Marke ‘Blood & Honour’ das rechtsextremistische Gedankengut und Weltbild dieser verbotenen Organisation” verbreitet haben. “Merchandising-Artikel mit verbotenen rechtsradikalen Symbolen” und CDs mit verbotenem Rechtsrock-Liedgut sollen vertrieben worden sein. Vier der Neonazis sollen in Ungarn zudem “einen CD-Sampler mit volksverhetzendem Liedgut produziert” und nach Deutschland importiert haben. Drei der Verdächtigen wird außerdem das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vorgeworfen. Nach Panorama-Informationen ist auch Stanley R. aus dem thüringischen Eisenach unter den jetzt angeklagten Männern. Der Chef der im Januar 2020 verbotenen Neonazi-Gruppe “Combat 18 Deutschland” wird von den Ermittlern als “Unterstützer” von “Blood & Honour” gezählt. Er soll bei der Produktion der Rechtsrock-CDs im Ausland mitgewirkt haben.

via panorama: Verbotenes Netzwerk “Blood & Honour”: Elf Neonazis angeklagt

siehe auch: Anklage erhoben gegen “Blood & Honour”. Elf Männer sollen versucht haben, die verbotene rechtsextreme Organisation fortzuführen. Auch die Bombendrohungen auf Moscheen in Pasing und Freimann waren durch diese unterzeichnet. (…) Unter den Angeschuldigten befinde sich der “Divisionschef Deutschland” sowie drei weitere “Sektionschefs” aus Bayern, Baden-Württemberg und Thüringen, teilte die Generalstaatsanwaltschaft am Mittwoch mit. (…) Allen elf Angeschuldigten wirft die Generalstaatsanwaltschaft einen Verstoß gegen das Vereinigungsverbot vor. Gegen vier besteht der Tatverdacht der Volksverhetzung, drei werden beschuldigt, Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verwendet zu haben. Die Ermittlungen wurden von der Bayerischen Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET) geführt. Als am 11. Juli 2019, dem ersten Jahrestag des NSU-Urteils, bei den Moscheen in Pasing und Freimann Bombendrohungen eingingen, waren diese mit “Blood & Honour” unterzeichnet. Zwischen den Rechtsterroristen des NSU und “Blood & Honour” gab es enge Kontakte.

siehe dazu auch: exif-recherche «COMBAT 18» REUNION

Das #Urteil im Mordfall Walter #Lübcke beeindruckt extreme Rechte nicht – Im Zweifel für das Déjà-vu – #terror #nsu

Das Urteil gegen den Mörder von Walter Lübcke ­beeindruckt das rechtsextreme Milieu nicht. »Keinerlei Mitgefühl, keinerlei Trauer für Walter Lübcke« – einen Artikel mit diesem Titel veröffentlichte das rechtsextreme Blog PI News am 30. Januar, also zwei Tage nach dem Urteilsspruch im Prozess gegen den Mörder des CDU-Politikers. Der Autor mit dem Pseudonym Kewil zitiert darin nochmals die Worte, die Lübcke während einer Bürgerversammlung im hessischen Lohfelden, bei der es um den Bau einer Flüchtlingsunterkunft ging, im Jahr 2015 sagte: »Da muss man für Werte eintreten, und wer diese Werte nicht vertritt, der kann jederzeit dieses Land verlassen, wenn er nicht einverstanden ist. Das ist die Freiheit eines jeden Deutschen.« Der Autor schreibt: »Das war Lübckes Botschaft und sein Todesurteil.« Er werde nicht um Lübcke trauern und empfinde keinerlei Mitgefühl. Kewil schließt mit den Worten: »Seit wann ist Hass verboten und ein Verbrechen? Die Gedanken sind frei. Lebenslänglich.« Lebenslänglich – zu dieser Höchststrafe verurteilte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main vergangene Woche den Hauptangeklagten Stephan Ernst, zudem stellte es die besondere Schwere der Schuld fest. Somit ist unwahrscheinlich, dass Ernst nach 15 Jahren entlassen wird. Der Senat behielt sich die Anordnung einer Sicherungsverwahrung vor.
Der Mitangeklagte Markus H. wurde vom Vorwurf der Beihilfe zum Mord freigesprochen und lediglich wegen unerlaubten Waffenbesitzes zu einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. H. sei eine Beteiligung nicht eindeutig nachzuweisen, daher gelte der Grundsatz in dubio pro reo. Ernsts Aussagen zu H.s Tatbeteiligung seien widersprüchlich und daher unglaubhaft. Es sei nicht zweifelsfrei erkennbar, ob H. es überhaupt für möglich gehalten habe, dass Ernst Lübcke wirklich etwas antun wollte oder gar Mordabsichten hegte. Diese Begründung erstaunt: Ernst hatte zwischen 1989 und 2009 mehrere schwere Gewalttaten aus rechtsextremen und rassistischen Motiven begangen. Es wäre verwunderlich, wenn H. nichts von den früheren Taten seines langjährigen Kameraden aus dem Kasseler Neonazimilieu, nichts von dessen Gewaltbereitschaft gewusst hätte. Dass zudem rechtsextreme Ideologie grundsätzlich die Legitimation tödlicher Gewaltausübung beinhaltet, scheint auch bei diesem Senat noch nicht angekommen zu sein. Denn dazu verlor das Gericht kein Wort, ebenso nicht zur gesellschaftlichen Bedeutung des Mordes an einem Repräsentanten des Staats, der sich 2015 für die Aufnahme von Bürgerkriegsflüchtlingen ausgesprochen hatte.
Die Bundesanwaltschaft hatte neun Jahre und acht Monate Haft für H. gefordert. Insofern gab es ein Déjà-vu aus dem NSU-Prozess: Auch dort kam ein mitangeklagter Neonazi, der während der Verhandlung nur geschwiegen und hämisch gegrinst hatte, mit einer Minimalstrafe davon und konnte das Gericht in Freiheit verlassen. Ernst wurde zudem vom Vorwurf des Mordversuchs an Ahmed I. im Jahr 2016 freigesprochen. Auch hier seien die Indizien nicht eindeutig, urteilte das Gericht. Die Bundesanwaltschaft kündigte Revision an. Auch Markus H. hat bereits Revision eingelegt.

via jungle: Das Urteil im Mordfall Walter Lübcke beeindruckt extreme Rechte nicht – Im Zweifel für das Déjà-vu

Ku-Klux-Klan noch immer in Deutschland aktiv

Brennende Kreuze und weiße Kapuzen: In den USA marschiert der Ku-Klux-Klan regelmäßig auf – hier 2011 im Bundesstaat Virginia. Auch in Deutschland ist der Rassistenklub aktiv. (Foto: Jim Lo Scalzo/dpa)
In der Bundesrepublik gibt es vier Gruppierungen des Rassistenklubs, schätzt die Bundesregierung. Kreuze brennen, Straftaten werden mit dem Klan in Verbindung gebracht – Behörden sprechen von einer “abstrakten Gefährdung”. Der Ku-Klux-Klan ist offenbar weiterhin auch in Deutschland aktiv. Insgesamt gibt es nach Einschätzung der deutschen Sicherheitsbehörden vier verschiedene Klan-Gruppen, wie aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linken-Bundestagsabgeordneten Martina Renner hervorgeht, die der Süddeutschen Zeitung vorab vorliegt. Wie viele Mitglieder die Gruppierungen haben, wissen die Behörden offenbar nicht genau – es sollen jedoch nicht allzu viele sein. Sie betrieben jedoch teils “eine offensive rassistische Agitation”, es gebe “eine abstrakte Gefährdung” in der Bundesrepublik. (…) Wie durch Ermittlungen zu den NSU-Morden bekannt wurde, waren zeitweise auch Polizisten Mitglied einer KKK-Gruppe in Deutschland. Die Rechtsterroristin Beate Zschäpe soll an mindestens zwei Klan-Zusammenkünften teilgenommen haben. (…) Derzeit ermittelt die Staatsanwaltschaft Stuttgart gegen mehrere mutmaßliche Mitglieder einer Klan-Gruppierung namens “National Socialist Knights of the Ku-Klux-Klan Deutschland”. 2019 hatten Ermittler bei Wohnungsdurchsuchungen in Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Thüringen mehr als 100 Waffen sichergestellt. Die Ermittlungen dauern noch an

via sz: Ku-Klux-Klan noch immer in Deutschland aktiv

#Mord an Samuel #Yeboah – Tatverdächtiger demonstrierte mit #NSU-#Terroristen – #npd

30 Jahre nach dem tödlichen Brandanschlag auf eine saarländische Flüchtlingsunterkunft haben Ermittler eine konkrete Spur. Sie führt nach SPIEGEL-Informationen zu einer früheren Größe der rechtsextremen Szene in Saarlouis. In einem jahrzehntelang ungelösten Verbrechen zeichnet sich eine Wende ab. Bei dem nun ermittelten Verdächtigen im Mordfall Samuel Yeboah handelt es sich um einen einst szenebekannten Rechtsextremisten aus Saarlouis. Das ergaben Recherchen des SPIEGEL, die in Sicherheitskreisen bestätigt wurden. Die Bundesanwaltschaft wirft dem heute 49-Jährigen vor, im September 1991 einen Brandanschlag auf eine Flüchtlingsunterkunft im saarländischen Saarlouis verübt zu haben, bei dem der 27-jährige Ghanaer Samuel Yeboah ums Leben kam und zwei Bewohner der Unterkunft schwer verletzt wurden. Am Donnerstag durchsuchten Ermittler die Wohnung und den Arbeitsplatz des mutmaßlichen Täters. Festgenommen wurde der Verdächtige vorerst nicht, laut Bundesanwaltschaft waren die Voraussetzungen für einen Haftbefehl nicht erfüllt. (…) Wie eng er in die militante Neonaziszene eingebunden war, zeigt seine Beteiligung an einem Rudolf-Heß-Gedenkmarsch im August 1996 im rheinland-pfälzischen Worms. Damals waren gut 200 Neonazis zu einer unangemeldeten Kundgebung aufmarschiert, um dem Hitler-Stellvertreter an seinem Todestag zu huldigen. Eine halbe Stunde konnten die Neonazis durch die Wormser Innenstadt ziehen und Parolen grölen. Angeführt wurde der Aufmarsch vom späteren NPD-Chef Holger Apfel. Die Polizei nahm Dutzende Neonazis über Nacht in Gewahrsam. Auf der Liste der Männer und Frauen, die damals von der Polizei erkennungsdienstlich behandelt wurden, stehen neben dem heute 49-Jährigen auch die beiden späteren NSU-Terroristen Uwe Mundlos und Beate Zschäpe sowie deren Unterstützer Ralf Wohlleben

via spiegel: Mord an Samuel Yeboah Tatverdächtiger demonstrierte mit NSU-Terroristen

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