Nach #Gewaltaufruf – #Staatsanwaltschaft ermittelt gegen #Landtagsabgeordneten #Räpple – schauhin #covidioten #hetzer #lügenafd

Vor fünf Wochen forderte der baden-württembergische AfD-Abgeordnete Stefan Räpple, die Regierung “mit Gewalt” zu stürzen. In der Partei ist er nicht mehr – nun laufen Ermittlungen gegen ihn. “Wir brauchen eine Masse auf der Straße, und wir müssen die Regierung zuallererst stürzen”: Im September rief der baden-württembergischen AfD-Abgeordnete Stefan Räpple auf einer Demo gegen Corona-Maßnahmen zum gewaltsamen Umsturz der Regierung auf. Wörtlich sagte er: “Und zwar mit Gewalt. Es geht nicht gewaltfrei.” Nun ermittelt die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz gegen den Politiker. Die Immunität des Abgeordneten sei am Dienstag aufgehoben worden, bestätigte Generalstaatsanwalt Jürgen Brauer dem SPIEGEL. Räpple stehe im Verdacht, öffentlich zu einer Straftat aufgefordert zu haben, nun werde ermittelt. (…) Nach seinem Aufruf hatte die baden-württembergische AfD-Fraktion angekündigt, ihn “mit sofortiger Wirkung” aus der Fraktion auszuschließen und ihm seine Mitgliedschaftsrechte zu entziehen. Allerdings ist Räpple auch gut fünf Wochen später noch in der Fraktion als Mitglied gelistet.

via spiegel: Nach Gewaltaufruf Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Landtagsabgeordneten Räpple

#Frankreich verbietet rechtsextreme türkische „#GraueWoelfe“ – #terror

Frankreichs Regierung löst die ultra-nationalistische türkische Organisation “Graue Wölfe” auf.
Sie schüre Diskriminierung und Hass, heißt es in der Erklärung. Hintergrund des Verbots waren mehrere islamistisch motivierte Terrorattacken in den vergangenen Wochen
. Frankreichs Regierung hat die ultra-nationalistische türkische Organisation „Graue Wölfe“ aufgelöst. Sie schüre Diskriminierung und Hass und sei an Gewaltaktionen beteiligt, schrieb Innenminister Gérald Darmanin am Mittwoch auf Twitter. Das Dekret zur Auflösung sei nun erlassen worden. Die Gruppe sei in gewalttätige Proteste gegen kurdische und armenische Aktivisten verwickelt gewesen, heißt es darin.

via rnd: Frankreich verbietet rechtsextreme türkische „Graue Wölfe“Frankreich verbietet rechtsextreme türkische „Graue Wölfe“

siehe auch: Frankreich verbietet türkische Organisation Graue Wölfe. Die Grauen Wölfe sind eine türkisch-nationalistische und rechtsextreme Gruppierung. Nach Protesten ihrer Anhänger in französischen Städten werden sie nun aufgelöst. Frankreichs Regierung hat die ultranationalistische türkische Organisation Graue Wölfe aufgelöst. Sie schüre Diskriminierung und Hass und sei an Gewaltaktionen beteiligt, schrieb Innenminister Gérald Darmanin auf Twitter. Das Dekret zur Auflösung sei nun erlassen worden. Die Gruppe sei in gewalttätige Proteste gegen kurdische und armenische Aktivisten verwickelt gewesen, heißt es darin. Die Grauen Wölfe haben Verbindungen zu der ultranationalistischen Partei MHP in der Türkei, die mit der islamisch-konservativen Partei AKP des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan ein Regierungsbündnis hat. Nach dem deutschen Verfassungsschutzbericht 2019 sind die Grauen Wölfe ein ernst zu nehmender Träger und Verbreiter nationalistisch-rechtsextremistischen Gedankenguts.

#Anklage gegen 15-jährigen #Schüler – #Jugendlicher plante #Anschläge auf #Muslime und #Juden – #terror

Die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf hat Anklage gegen einen Jungen erhoben. Es geht um versuchte Anstiftung zum Mord und den Bau von Sprengsätzen. Ein Jugendlicher in Westfalen wollte offenbar den Anschlag auf die Synagoge in Halle wiederholen. Die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf hat, wie sie jetzt mitteilte, am 8. Oktober Anklage gegen den 15-jährigen Rechtsextremisten erhoben. Er soll mindestens einen Mitschüler zu Anschlägen auf Juden und Muslime aufgerufen und auch selbst Angriffe geplant haben. Im Oktober 2019 hatte der schwer bewaffnete Rechtsextremist Stephan Balliet in Halle vergeblich versucht, die vollbesetzte Synagoge zu stürmen. In seiner Wut über den misslungenen Angriff tötete Balliet zwei Passanten. Im März 2019 erschoss der rechtsextreme Australier Brenton Tarrant in Neuseeland mehr als 50 Menschen in zwei Moscheen. (…) Der Jugendlichen sei auch hinreichend verdächtig, „sich bis zum 11. Februar 2020 zur Vorbereitung eines Attentats auf Menschen jüdischen oder muslimischen Glaubens zugelassene Feuerwerkskörper und chemische Stoffe verschafft zu haben, um Sprengvorrichtungen herzustellen“. Die Generalstaatsanwaltschaft wirft dem Jugendlichen versuchte Anstiftung zum Mord und Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat vor.

via tagesspiegel: Anklage gegen 15-jährigen Schüler Jugendlicher plante Anschläge auf Muslime und Juden

#Jewish #cemetery #desecrated with ‘#Trump’ spray paint – #realDonaldTrump

The Anti-Defamation League (ADL) of Michigan said on Monday that several tombstones in the Ahavas Israel Cemetery in Grand Rapids had been desecrated with “Trump” and “MAGA” in red spray paint. The civil rights organization tweeted several photos that showed the spray paint on tombstones. The incident is believed to have taken place over the weekend. The cemetery is owned by the Ahavas Israel Congregation. The Grand Rapids Police Department would not comment on the incident when reached by The Hill. David J.B. Krishef, the congregation’s rabbi, said in a statement to The Hill that it was unclear if the vandalism was an attack on the Jewish community. (…) Though neither Krishef nor Normandin said there is evidence to suggest this incident was due to anti-Semitism, Normandin says it cannot be ignored that anti-Jewish harassment has been on the rise. According to the ADL’s annual audit of anti-Semitic incidents in the U.S., there were 2,107 reported incidents in 2019, 12 percent more than in 2018 and the highest number recorded since the audit was established in 1979. Of the more than 2,000 incidents last year, 61 involved vandalism. Incidents came from every state in the U.S. except Hawaii and Alaska.

via TheHill: Jewish cemetery desecrated with ‘Trump’ spray paint

Bremer Bamf-Skandal: Verteidiger*innen erheben Vorwürfe

Im Bamf-Skandal ging es 2018 um angeblich massenhaften Asylbetrug. Doch nun gibt es Zweifel an den Unterlagen, auf denen die Anklage beruht. Beruht die Anklage im so genannten Bremer Bamf-Skandal, in dem es 2018 um angeblich massenhaften Asylbetrug ging, auf unvollständigen Unterlagen? Diesen Vorwurf erheben die Verteidigerinnen von Ulrike B., der Hauptbeschuldigten in dem Fall. Sie stützen ihren Vorwurf auf die Akte eines Asylfalls, die das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) den Anwältinnen nach anderthalbjährigem Ringen aushändigte und die auch der taz vorliegt. Die Akte betrifft den Fall eines Asylsuchenden, dessen Asylantrag Ulrike B. im Jahr 2015 positiv beschieden hatte – nach Ansicht des Bamf-Zentrale zu Unrecht. Der Akte zufolge hob das Verwaltungsgericht Hannover den Widerruf der Zentrale aber im Oktober 2019 auf. Die Staatsanwaltschaft hat ihn in Unkenntnis der Akte trotzdem angeklagt. Weitere Fälle, wegen denen Ulrike B. angeklagt ist, könnten ähnlich gelagert sein. Ulrike B. leitete 23 Jahre lang die Bremer Außenstelle des Bamf. Im Jahr 2018 wurde der Vorwurf publik, sie habe in etlichen Fällen zu Unrecht Asyl gewährt. Die Polizei ermittelte wegen einer Straftat, die die offizielle Kriminalstatistik für 2018 bundesweit nur einmal aufführt: „Gewerbs- und bandenmäßige Verleitung zur missbräuchlichen Asylantragstellung, Paragraf 84a Asylgesetz.“ (…) Vor einem guten Jahr erhob die Staatsanwaltschaft schließlich ihre Anklage gegen Ulrike B. und andere Bamf-Mitarbeiter*innen. Nur stützt sie sich dabei in mindestens einem Fall auf einen positiven Asylbescheid, der zwar von der Bamf-Leitung in Nürnberg kassiert, längst aber vom zuständigen Verwaltungsgericht wieder in Kraft gesetzt wurde, weil er nach dessen Auffassung einwandfrei war. Das geht aus der Akte hervor, die der Verteidigung jetzt vorgelegt wurde – nach einer langen Auseinandersetzung. Ulrike B.’s Anwalt Johannes Eisenberg, der in anderen Fällen auch regelmäßig die taz vertritt, hatte schon im August 2018 damit begonnen, das Bamf zur Herausgabe dieser und weiterer Unterlagen aufzufordern. Aus denen geht hervor, wie Verwaltungsgerichte über die angeblich missbräuchlichen Asylbescheide entschieden haben. Die vermeintlichen Vergehen von Ulrike B. hätten ihren Niederschlag nach Ansicht der Verteidigung in insgesamt 145 Akten finden müssen. Acht Mal musste Eisenberg, der Ulrike B. gemeinsam mit der Bremer Kanzlei Joester und Partner vertritt, seinen Antrag erneuern, bis ihm die eine Akte vorgelegt wurde. Bei den übrigen 144 wird ihnen die Einsicht noch immer nicht gestattet. Eisenberg geht aber davon aus, dass die Gerichte auch in anderen Fällen die Einschätzung der geschassten Bamf-Mitarbeiterin bestätigten. „Die angeklagten Fälle sind sehr ähnlich gelagert“, sagt er.

via taz: Bremer Bamf-Skandal: Verteidiger*innen erheben Vorwürfe

#Gerichtsurteil – #Polizist nach Prügelei #schuldig gesprochen – #schauhin #polizeiproblem #einzelfaelle

Weil er einen Restaurantbetreiber verprügelt hat, wurde ein Polizist verurteilt. Das Magdeburger Gericht sah die Schuld als erwiesen an. Der Prozess gegen einen Polizeibeamten vor dem Amtsgericht Magdeburg ist am Dienstag mit einer Verurteilung des Angeklagten zu Ende gegangen. Der angeklagte Polizist wurde wegen vorsätzlicher Körperverletzung in Tateinheit mit versuchter Körperverletzung im Amt zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 80 Euro verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte am 29. August 2019 den Betreiber eines Restaurants zu Boden gebracht und drei Mal hinereinander auf den Mann eingeschlagen hat. Dies berichtete das Amtsgericht am Dienstagnachmittag in einer Pressemitteilung.

via volksstimme: Gerichtsurteil – Polizist nach Prügelei schuldig gesprochen

siehe dazu auch: Urteil gegen einen Polizeibeamten. 03.11.2020, Magdeburg – 19/2020. Mit Urteil vom 03. November 2020 hat der Strafrichter des Amtsgerichts Magdeburg einen Polizeibeamten wegen vorsätzlicher Körperverletzung in Tateinheit mit versuchter Körperverletzung im Amt zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 80 Euro verurteilt. Nach Durchführung der Beweisaufnahme durch Inaugenscheinnahme von Videomaterial, Verlesung von Urkunden und Vernehmung von Zeugen hat sich das Gericht davon überzeugt, dass der Angeklagte am 26. August 2019 anlässlich eines Restaurantbesuchs in Magdeburg mit seiner Freundin und deren Familie ohne rechtfertigenden Grund dreimal in kurzer Zeit hintereinander auf den zuvor zu Boden gebrachten Inhaber des Restaurants eingeschlagen hat, so dass sich dieser verletzt hatte. (…) Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Angeklagte kann Berufung oder Revision einlegen. Ungeachtet davon hat der Polizeibeamte mit dienstrechtlichen Konsequenzen zu rechnen, über die die Strafgerichte jedoch nicht entscheiden.

„#Liebig34“ : Nach linker #Demo: #Ermittlung gegen #Polizisten wegen #Körperverletzung – #schauhin #polizeiproblem #einzelfall #demotreter

Bei einer Demo am Sonnabend in Friedrichshain hat ein Beamter einem Demonstranten ins Gesicht getreten. Nun ermittelt das LKA gegen den Polizisten. Die Berliner Polizei hat ein Ermittlungsverfahren gegen einen Beamten der 35. Einsatzhundertschaft wegen Körperverletzung im Amt eingeleitet. Ein Fachkommissariat des Landeskriminalamtes prüft den Fall. Bei einer linken Demonstration am Sonnabend hatte der Beamte einer Person mit voller Wucht ins Gesicht getreten. Ein Video, auf dem der Polizist anhand seiner Dienstnummer identifizierbar ist, kursiert davon auf Twitter. Die Demonstration war Teil der Reaktionen aus der linken Szene auf die Räumung des anarcha-queeren Hausprojekts „L34“ in der Liebigstraße in Friedrichshain. Bereits vor drei Wochen, am Räumungswochenende selbst, war es zu Protesten und Krawallen in Mitte gekommen.

via berliner zeitung: „Liebig 34“ : Nach linker Demo: Ermittlung gegen Polizisten wegen Körperverletzung