Faktencheck – Rechte Youtuberin verbreitet irreführende Behauptungen zu Coronavirus und PCR-Tests

In einem Video, das tausendfach auf Facebook geteilt wird, sagt die Youtuberin Naomi Seibt unter anderem, das neuartige Coronavirus sei bisher nicht isoliert worden. Und der PCR-Test basiere nur auf einem Computermodell des Virus-Genoms, sei also unzuverlässig. Ein Faktencheck zeigt: Ihre Behauptungen sind falsch oder unbelegt. „Niemand hat das [SARS-CoV-2-Virus] wirklich isoliert, sondern das war einfach nur eine Idee aufgrund von diesem Computermodell.“ Solche und andere Behauptungen stellt die Youtuberin Naomi Seibt in einer Rede auf, von der ein Video auf Facebook kursiert. Sie suggeriert darin, das neuartige Coronavirus existiere nicht und das PCR-Testverfahren sei unzuverlässig. Seibt ist eine Bloggerin aus der Szene der Neuen Rechten, über die CORRECTIV bereits berichtete – sie ist bisher vor allem für ihre Verharmlosung des Klimawandels bekannt. (…) Unsere Recherchen ergaben: Naomi Seibt argumentiert mit mehreren wissenschaftlichen Studien, interpretiert deren Inhalte jedoch falsch oder irreführend. (…) Die Behauptungen der Youtuberin Naomi Seibt über den Nachweis des Virus SARS-CoV-2 sind falsch beziehungsweise unbelegt. Sie geht von der Annahme aus, Forscher hätten das Virus nie gesehen. Doch das stimmt nicht. Zudem stellt sie die Zuverlässigkeit von PCR-Tests infrage, ohne dafür Belege zu liefern. Sie stellt außerdem in ihrem Vortrag weitere unbelegte oder falsche Behauptungen auf. So behauptet Naomi Seibt, dass angeblich nur sechs Prozent der Corona-Toten in den USA „direkt“ an Covid-19 gestorben seien (ab Minute 18:35). Dafür gibt es keine Belege, wie unser Faktencheck im September ergab. Die genannte Prozentzahl bezog sich lediglich auf die Anzahl derjenigen Covid-19-Patienten in den USA, die ohne eine weitere Vorerkrankung verstorben sind. Das lässt jedoch keine Rückschlüsse darauf zu, bei wie vielen Covid-19 die Todesursache war. Es handelt sich bei diesen Vorerkrankungen oft um Diabetes oder Übergewicht. Zu diesem Zeitpunkt gab die US-Gesundheitsbehörde an, dass bei 92 Prozent der Corona-Toten Covid-19 als Todesursache oder wahrscheinliche Todesursache auf dem Totenschein eingetragen worden war.

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“Keine harmlose Nummer”: Franke aus Neonazi-Szene vor Gericht – #zeughaus

Ein Kulmbacher Onlinehändler, der mit dem Verkauf von Rechtsrock-CDs sein Geld verdient, blitzte beim Landgericht ab. Der Rechtsstaat nahm sich viel Zeit für einen Rechtsextremisten. Geschlagene sechs Stunden wurde verhandelt – eine Marathonsitzung. Das Landgericht Bayreuth musste den Fall eines Onlinehändlers aus dem Landkreis Kulmbach neu aufrollen. Der Vorwurf: Volksverhetzung. Dafür hatte es beim Amtsgericht Kulmbach eine Geldstrafe von 3600 Euro (120 Tagessätze) gegeben. Zu wenig, meinte die Staatsanwaltschaft – ein Fehlurteil, meinte die Verteidigung. Beide gingen in die Berufung. Der Angeklagte, der vom Verfassungsschutz beobachtet wird und als große Nummer in der Neonazi-Szene gilt, vertreibt übers Internet Textilien und Tonträger für die rechtsextreme Kundschaft. Er verkaufte auch eine CD der Rechtsrocker “Macht & Ehre” mit dem Song “Unser Land”. Seinen Onlineshop “Das Zeughaus” nahm das LKA Brandenburg unter die Lupe und gab den Fall nach Bayern ab. Beanstandet wurde die Textpassage, in der vom “Henker” und von “Todesengeln” die Rede ist, die “das Grauen” bringen für “den Krummnasenmann”. Nach allgemeinem Verständnis ein von alten und neuen Nazis verwendetes antisemitisches Klischee: Es steht für Juden mit der krummen Nase. Hier werde gegen Juden gehetzt und zum Hass aufgestachelt, so das Kulmbacher Gericht.
“Wolf im Schafspelz”: Angeklagter wie ein Unschuldslamm Im gut gelüfteten großen Sitzungssaal inszenierte sich der Angeklagte, der seit zweieinhalb Jahren einen abseits gelegenen früheren Gasthof im Frankenwald bewohnt, als Unschuldslamm. Er gab sich freundlich und kooperativ. Im Ton gemäßigt, erweckte der 45-Jährige den Eindruck, er sei Kaufmann und nur an seinen Geschäften interessiert. “Hätte ich gewusst, dass es strafbar ist, dann hätte ich es nicht gemacht. Ich will Geld verdienen, so habe ich bloß Kosten”, sagte er. Staatsanwalt Stefan Käsbohrer ging ihm nicht auf den Leim. Er bezeichnete den Mann mit der Glatze und dem geflochtenen Kinnbart als “Wolf im Schafspelz”. Der Angeklagte sei ein Überzeugungstäter und “keine harmlose Nummer”. Dieser hatte wieder seinen Verteidiger Olaf Klemke aus Cottbus mitgebracht. Er gilt als Szene-Anwalt und hat Erfahrung damit, Rechtsextremisten zu verteidigen. So vertrat er im Münchner Prozess gegen die Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund den NSU-Unterstützer Ralf Wohlleben.

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Antisemitische Plakate in #Grafing: Waren es #Corona-Leugner? – #covidioten

Das antifaschistische Dokumentationszentrum Aida hat herausgefunden, dass Bilder der antisemitischen Plakate in Glonn und Grafing in einschlägigen Foren gepostet wurden. Hinter den antisemitischen Schildern, die in der vergangenen Woche in Grafing und Glonn aufgehängt worden waren, könnten Corona-Leugner stehen. Das hat die antifaschistische Informations-, Dokumentations- und Archivstelle (Aida) in München herausgefunden. Bilder von allen drei Plakaten waren am Morgen des 28. Oktober in einem Telegram-Chatkanal der sogenannten “Querdenker 089” eingestellt worden, also noch bevor die Polizei am Nachmittag über den zweiten und dritten Fall informiert hatte. Ein Sprecher des Polizeipräsidiums Oberbayern Nord sagte, es werde natürlich auch in diese Richtung recherchiert. Auch für die Polizei sei es aber nicht einfach herauszufinden, wer hinter diesem Posting stecke. Auf das erste Plakat hatte eine Grafingerin die Polizei am 25. Oktober hingewiesen, ihr war es an diesem Sonntagmorgen an einem Laden in der Grafinger Griesstraße aufgefallen. Das laminierte Schild war von außen an die Tür geklebt. Über weitere Schilder berichtete das Polizeipräsidium Oberbayern Nord am Nachmittag des 28. Oktober, die Ermittler gehen davon aus, dass die Schilder in der Nacht zuvor aufgehängt worden waren. Auf dem Telegram-Kanal der Münchner Corona-Leugner konnten die Mitglieder aber schon am Morgen des 28. Oktober Fotos von allen drei Plakaten an den Ladentüren sehen – Reaktionen zum Beitrag gab es in der Gruppe allerdings nicht. Die Ausschnitte der Fotos zeigen freilich auch, worauf der Täter vermutlich hinauswill: Denn die Plakate hängen direkt neben den Schildern, auf denen die Ladenbesitzer zum Tragen eines Mund-Nasen- Schutzes auffordern. Die Verantwortlichen stellen mit dem Plakat – das laut Aida-Nachforschungen ein Foto von einem Schild aus den Dreißigerjahren ist, das heute zur Sammlung des Jüdischen Museums Berlin gehört – somit einen Zusammenhang zwischen den im Nationalsozialismus verfolgten Juden und den Corona-Leugnern her. Kein Einzelfall, wie Florian Rieder von der Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus in Bayern erläutert: “NS-Verharmlosung ist bei den sogenannten Corona-Rebellen fast schon gang und gäbe.” So trugen einige Teilnehmer bei Kundgebungen gegen Corona-Maßnahmen auch einen gelben Stern, der den Judensternen in der Zeit des Nationalsozialismus nachempfunden ist. “Eine unerträgliche Gleichsetzung der heutigen Demokratie mit dem diktatorischen Faschismus”, sagt Rieder. Ähnlich formuliert es die Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus Bayern, die sich ebenfalls mit dem Fall befasst: “Dies ist eine massive Relativierung der Schoah und eine Beleidigung der Opfer, ihrer Nachkommen und auch der MitarbeiterInnen der betroffenen Geschäfte.”

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Es geht um Filzstifte Trump-Lager schürt Sharpiegate-Verschwörungstheorie

Weil sie in Arizona zurückliegen, verbreiten die Republikaner das Gerücht, Wahlzettel von Trump-Anhängern seien sabotiert worden. Zutreffend daran ist: nichts. Während die Auszählung der Stimmen der US-Wahlen läuft, werden immer wieder Desinformationskampagnen gegen ihre Legitimation orchestriert. Neben den juristischen Auseinandersetzungen in Michigan und Wisconsin steht vor allem der Bundesstaat Arizona im Fokus der Trump-Kampagne. Joe Biden liegt dort bislang vorn. Die Nachrichtenagentur AP und auch der Trump sonst wohlgesonnene TV-Sender Fox News haben sich bereits festgelegt, der Präsident könne diesen Abstand nicht mehr aufholen. Allerdings lässt sich unter dem Hashtag #Sharpiegate auf Twitter und anderswo im Internet verfolgen, wie Anhänger des Präsidenten gezielt und auf breiter Front Zweifel am Zustandekommen dieses Ergebnisses streuen – und damit die Legitimität der Wahl infrage stellen. Im Zentrum der vermeintlichen Verschwörung gegen republikanische Wähler stehen eher unscheinbare Gegenstände: Filzstifte, in den USA sharpies genannt. Vor allem auf Twitter verbreiten zahlreiche reichweitenstarke Accounts wie die “Students for Trump” massenhaft das Gerücht, in Arizona hätten Wahlhelfer in Wahllokalen Filzstifte gezielt an Trump-Anhänger ausgegeben – und die Stimmzettel dann aber für ungültig erklärt. Auch Trumps Sohn Eric verbreitete das Gerücht – und rief Fox News auf, umgehend die Prognose zu widerrufen. Sein Vater werde den Bundesstaat gewinnen, wenn ehrlich ausgezählt werde. Zutreffend daran ist: nichts. Die Behörden des offenbar besonders betroffenen Bezirks Maricopa County teilten mit, Filzstifte seien zwar unpraktisch, weil sie anders als Kugelschreiber die unangenehme Eigenschaft hätten, gelegentlich zu verschmieren. Auch drücke die Farbe durch das Papier. Trotzdem würden die entsprechenden Wahlzettel ganz normal gezählt.

via spiegel: Es geht um Filzstifte Trump-Lager schürt Sharpiegate-Verschwörungstheorie

Corona-Infektionen – Deutlich mehr Fälle bei Schülern

Die Zahl der Corona-Infektionen von Schülerinnen, Schülern und Lehrkräften steigt deutlich. Zuständige Ministerien betonen aber, dass es relativ wenig Fälle seien. Doch diese Angabe ist fragwürdig. Deutlich mehr Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer haben sich zuletzt mit dem Coronavirus infiziert. Das zeigen Zahlen aus mehreren Bundesländern. So teilte Rheinland-Pfalz auf Anfrage von tagesschau.de mit, am 26. Oktober seien bei Schülerinnen und Schülern in dem Bundesland 98 Fälle registriert worden. Eine Woche später, am 2. November, waren es 522 Infektionen – mehr als fünf Mal so viel. Bei den Lehrkräften vervielfachte sich die Zahl ebenfalls: von 16 auf 71. Drei Schulen mussten innerhalb dieses Zeitraums ganz schließen, 57 weitere teilweise für Klassen oder Jahrgänge. (…) Die Schulbehörde in Hamburg teilte auf Anfrage mit, die Zahl der Corona-Infektionen habe insgesamt erheblich zugenommen, dies spiegele sich auch bei den Zahlen im schulischen Kontext wider. Für den 2. November wurden 104 entsprechende Neuinfektionen gemeldet. Betroffen seien 85 Schülerinnen und Schüler, zwölf Lehrkräfte sowie sieben weitere Beschäftigte. Für diesen Tag meldete Hamburg insgesamt 456 neue Fälle – das heißt, fast jeder vierte Fall bezog sich auf den schulischen Kontext. (…) Die australische Epidemiologin Zoë Hyde, die sich intensiv mit dem Infektionsgeschehen bei Kindern und Jugendlichen beschäftigt, sagte auf Anfrage von tagesschau.de, das Risiko an Schulen und in Kitas sei “stark abhängig vom Infektiongeschehen in der Gesellschaft.” Kinder könnten das Virus genauso übertragen wie Erwachsene, auch wenn sie häufig asymptomatisch seien. “Steigen die Infektionen stark an können Schulen zu Verstärkern der Pandemie werden”, so Hyde. Daher müssten “dringend Vorsichtsmaßnahmen in Schulen getroffen werden: das Tragen von Masken auch im Grundschulbereich, das Reduzieren von Klassengrößen, das Verbessern der Belüftung, das Filtern der Luft und so weiter.” Doch diese Maßnahmen, die auch das RKI weitgehend so empfiehlt, werden in Deutschland bislang nur schleppend und lückenhaft umgesetzt. So sollten laut RKI bereits ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 50 pro 100.000 Einwohnern Klassen geteilt werden, um so auch im Unterricht einen Abstand von 1,5 Meter gewährleisten zu können. Die meisten Länder setzen diese Maßnahme allerdings nicht um. Hamburgs Schulsenator Ties Rabe (SPD) bezeichnete die RKI-Empfehlungen sogar als “sehr seltsam”.

via tagesschau: Corona-Infektionen Deutlich mehr Fälle bei Schülern

Covid19-prepared classroom.jpg
Von <a href=”//commons.wikimedia.org/wiki/User:Louis_Bafrance” title=”User:Louis Bafrance”>Louis Bafrance</a> – <span class=”int-own-work” lang=”de”>Eigenes Werk</span>, CC BY-SA 4.0, Link

Täter weichen auf Messengerdienst #Telegram aus – Landesanstalt für Medien NRW veröffentlicht Studie zu Rechtsverstößen und problematischen Inhalten auf Telegram

Telegram ist in aller Munde – und das, obwohl schätzungsweise nur knapp zehn Prozent der Deutschen den Messengerdienst mit unklarem Firmensitz und wenig transparenten Organisationsstrukturen nutzen. Nicht nur zur Verbreitung von Verschwörungsideologien und alternativen Weltanschauungen wird Telegram zunehmend verwendet. Auch Rechtsverstöße vielfältiger Art finden sich dort. Diesen Verdacht hat die Landesanstalt für Medien NRW daher bereits im Frühjahr zum Anlass genommen, sich des Themas anzunehmen. Ziel war es, ein besseres Verständnis für die Aktivitäten auf Telegram zu bekommen, um schließlich auch dort keine rechtsfreien Räume zuzulassen. Wissenschaftler der Universität Greifswald haben im Auftrag der Medienanstalt NRW in den letzten Monaten solche Kanäle und Gruppen analysiert, in denen sie Rechtsverstöße und die Verbreitung von Desinformation vermuten. Die Studie wurde heute veröffentlicht.
Darin kommen Dr. Jakob Jünger und Chantal Gärtner zunächst zu dem Schluss, dass Abwanderungsbewegungen zu beobachten sind. Telegram bietet einen Raum für Akteure, die sich von Plattformen wie Facebook oder Twitter abwenden. Etablierte amerikanische Anbieter reagieren auf die gestiegenen regulatorischen Anforderungen und gehen zunehmend dazu über, gewisse Inhalte und Nutzer zu sperren. Telegram nimmt diese Löschungen bisher nicht proaktiv vor. Bei den illegalen Aktivitäten auf Telegram handelt es sich dabei keineswegs um Einzelfälle. Die Wissenschaftler haben die beobachteten Delikte in Problemfelder kategorisiert. Die meisten Rechtsverstöße, die auf Telegram zu finden sind, treten in den Bereichen Rechtsextremismus, Pornografie, Drogen- und Dokumentenhandel auf. Viele dieser Rechtsverstöße fallen in den Zuständigkeitsbereich der Medienanstalten. Die vorliegende Studie dient der Medienanstalt nun unter anderem dazu, ihre Aktivitäten gegen Rechtsverstöße auf Telegram zu konkretisieren. „Wir kommen an der Erkenntnis nicht vorbei, dass sich die Organisationsform von Telegram der Rechtsdurchsetzung strukturell entzieht und dass das systematisch missbraucht wird. Freiheit im Netz kann aber nur funktionieren, wenn Regeln eingehalten werden. Spätestens mit dieser Studie wird klar, dass das nicht nur für Facebook und YouTube gelten muss, sondern natürlich auch für Telegram. Wir jedenfalls werden unsere Aufsichtstätigkeit entsprechend erweitern und es wäre sicher eine gute Idee, wenn der Gesetzgeber seinen Fokus gleichfalls ausweitet. Gefahren zu setzen, ohne verantwortlich zu sein, geht eben nicht – auch nicht im Netz“, kommentiert Dr. Tobias Schmid, Direktor der Landesanstalt für Medien NRW, die Erkenntnisse der Analyse.

via lfm: Täter weichen auf Messengerdienst Telegram aus – Landesanstalt für Medien NRW veröffentlicht Studie zu Rechtsverstößen und problematischen Inhalten auf Telegram

Studie (PDF)

Angriff auf NPD-Mann vor Gericht – #schauhin #pinocchio

Der Vorwurf gegen einen Leisniger lautet Körperverletzung und Beleidigung. Der Geschädigte Stefan Trautmann stellt die Situation aber jetzt anders dar. Der Aufwand für dieses Verfahren am Amtsgericht Döbeln ist deutlich höher als bei „normalen“ Verhandlungen. Das liegt offenbar darin begründet, dass es um einen Streit zwischen „Rechts“ und „Links“ geht. Am Einlass zum Amtsgericht Döbeln werden Beteiligte und Besucher streng kontrolliert. Die Zeugen müssen sogar ihre Mobiltelefone abgeben. Am 21. Mai 2019 soll ein Leisniger das NPD-Mitglied Stefan Trautmann, der zu diesem Zeitpunkt im Döbelner Stadtrat sowie im Kreistag saß, und sich an diesem Tag auf Wahlkampftour befand, angegriffen haben. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Der Angeklagte habe Trautmann mit beiden Händen von hinten gestoßen. Dadurch soll dieser in seinen Wahlwerbestand gefallen sein. Die Folge waren Schmerzen in seinem Arm, der aufgrund einer Fraktur in einem Verband steckte. Körperverletzung in Tateinheit mit Beleidigung – das Wort „Nazischwein“ soll gefallen sein – wirft Staatsanwältin Tina Mende dem Angeklagten vor. Der 24-jährige Angeklagte schildert das Geschehen aus seiner Sicht. Er habe gehört, dass die NPD in der Nähe des Rewe-Marktes Wahlkampf mache. „Da ich aus tiefster Überzeugung gegen diese Partei bin, bin ich mit einem Freund zum Werbestand gelaufen, um meine Meinung kundzutun“, sagt er. Er sei sich sicher gewesen, dass die NPD keine Erlaubnis für diesen Auftritt gehabt habe. Er habe Trautmann aber nicht gestoßen, sondern lediglich seine Meinung geäußert. (…) Wortreich erläutert Trautmann wie sich die Dinge aus seiner Sicht dargestellt haben. Es seien gegenseitig Beleidigungen gefallen, deshalb sehe er diesen Vorwurf in der Anklage auch nicht als wichtig an. Auf Nachfrage der Richterin zieht er den Vorwurf der Beleidigung zurück. Trotz mehrfacher Nachfrage bleibt Trautmann bei seiner Schilderung des Geschehens. Er behauptet, sein Bein damals fotografiert zu haben. Während er die Erlaubnis erhält, auf seinem Mobiltelefon nach den Fotos zu suchen, ziehen sich Richterin Opitz, Staatsanwältin Mende und Verteidiger Rechtsanwalt Jürgen Kasek zu einem Rechtsgespräch zurück. Danach fragt Opitz noch einmal nach. „Die Fußtritte kommen in ihrer damaligen Zeugenaussage nicht vor. Warum schildern sie die Vorfälle heute anders als damals?“, so die Richterin. Sie entlässt Trautmann aus dem Zeugenstand. Auf die Vernehmung weiterer Zeugen verzichtet die Richterin. „Nur der Hauptzeuge kann Angaben zu seinen Schmerzen machen“, begründet sie.
Weitere Zeugen entlassen Sie entlässt alle weiteren Zeugen. Einer von ihnen, wie Trautmann NPD-Mitglied, bleibt als Zuschauer im Saal. Er wird jedoch kurz darauf von einem Polizeibeamten hinausgeführt, weil er im Gericht Hausverbot hat. Dies war nur für die Vernehmung als Zeuge außer Kraft gesetzt. „Der Sachverhalt hat sich nicht bestätigt“, sagt Staatsanwältin Mende in ihrem Plädoyer. Vom Vorwurf der Körperverletzung sei der Angeklagte deshalb freizusprechen. Der Strafantrag auf Beleidigung sei zurückgenommen worden. Rechtsanwalt Jürgen Kasek schließt sich der Auffassung der Staatsanwältin an. Richterin Opitz entspricht letztendlich diesem Antrag.

via sächsische: Angriff auf NPD-Mann vor Gericht