“L’Amour toujours” – immerwährende Liebe: So heißt ein Popsong, der seit Jahren erfolgreich in Diskotheken läuft, zu dem aber immer wieder rechtsextreme Parolen gegrölt werden. Seit letztem Jahr gibt es vermehrt solche Vorfälle – Schlagzeilen machte nach Pfingsten ein Handyvideo aus Sylt und nun wurden auch Fälle aus Sachsen-Anhalt bekannt. Die Gesänge sind gegen die Menschenwürde, meint MDR-SACHSEN-ANHALT-Reporter Uli Wittstock. Ein Kommentar. (…) Artikel 1 des Grundgesetzes formuliert: “Die Würde des Menschen ist unantastbar.” Das darf als Lehre aus dem Zweiten Weltkrieg gelten. Herkunft, Geschlecht, sexuelle Orientierung oder religiöse Überzeugung dürfen kein Anlass sein, um Menschen zu benachteiligen. Der Ruf “Deutschland den Deutschen, Ausländer raus”, verstößt gegen das Grundgesetz. Wer also Menschen nach ihrer Herkunft beurteilt und daraus politische Forderungen ableitet, der steht außerhalb des Grundgesetzes. Damit ist er ein politischer Extremist, genauer gesagt ein Rechtsextremist. (…) Lässt man solche Vorfälle wie in Leißling unwidersprochen, dann glaubt so mancher, es wäre eine Meinung. Doch Rassismus fällt nicht unter die Meinungsfreiheit, sondern ist menschenverachtend.

via mdr: Rassistische Gesänge zu L’Amour toujours: Wer da mitsingt, ist ein Extremist

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