Nach heftiger Kritik rudert das hessische Wissenschaftsministerium etwas zurück: Das Verbot von Genderstern und Co. gilt nicht für die weiten Bereiche der Lehre und Forschung, sondern nur für die Verwaltungen der Hochschulen. Das umstrittene Verbot von Genderzeichen wie Doppelpunkt, Unterstrich oder Sternchen der neuen schwarz-roten Landesregierung in Hessen gilt nur für einen Teil der Aufgaben der Hochschulen. Das geht aus einer am Montag verschickten Dienstanweisung des Wissenschaftsministeriums hervor, die der Deutschen Presse-Agentur in Wiesbaden vorliegt. Demnach gilt das Verbot nicht für die weiten Bereiche der Lehre und Forschung, sondern nur für die Verwaltungen der Hochschulen, also etwa für deren Gebührenbescheide, Schreiben zur Vergabe von Studienplätzen und Beförderungen. Wissenschaftsminister Timon Gremmels (SPD) sagte der dpa: “Ich hätte das Thema Genderverbot nicht gebraucht. Ich stehe aber zur Umsetzung des Koalitionsvertrags. Darüber hinaus gibt auch Hinweise, dass Gendersonderzeichen für Menschen mit Lernbehinderungen oder mit Deutsch als Fremdsprache ein Hemmnis sind.” Der 48-jährige Sozialdemokrat ergänzte: “Die deutsche Sprache ist so vielfältig, dass auch andere Möglichkeiten zur Verfügung stehen, inklusiv zu schreiben.”

via queer: Geschlechtergerechte Sprache Hessen: Genderverbot an Unis gilt nur für die Verwaltung

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Categories: Rechtsextremismus

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