Im Prozess gegen den früheren Co-Bundesvorsitzenden und Kanzlerkandidaten der „Querdenker“-Partei „dieBasis“, Reiner Fuellmich, hat sich das Landgericht Göttingen unter anderem mit dem Vorwurf des Subventionsbetruges beschäftigt. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Göttinger Anwalt vor, im April 2020 in einem Antrag auf Gewährung von Corona-Soforthilfe unzutreffende Angaben gemacht und dadurch zu Unrecht 15.000 Euro erlangt zu haben. Angeklagter: Kaum noch Geld kam rein Der 65-jährige Angeklagte erklärte dazu, dass damals Mandanten aufgrund der Krise nicht gezahlt hätten und „kaum noch Geld reingekommen“ sei. Der Vorsitzende Richter wies allerdings darauf hin, dass die Finanzlage der Kanzlei offenbar schon vor dem Ausbruch der Corona-Pandemie angespannt war. Nach dem Ergebnis der polizeilichen Ermittlungen habe das Konto der Kanzlei zu Beginn des Jahres 2020 ein Minus von 92 000 Euro aufgewiesen, sagte der Vorsitzende der Wirtschaftsstrafkammer, Carsten Schindler. Hoher Schuldenstand Ende Januar habe der Schuldenstand 102.000 Euro betragen, Ende Februar seien es 80.000 Euro und Ende März 45.000 Euro gewesen. „Die Krise war schon vorher da“, sagte der Richter. (…) Die Staatsanwaltschaft wirft dem Anwalt neben Subventionsbetrug auch zwei Fälle von Untreue vor. Laut Anklage soll er dafür gesorgt haben, dass im November 2020 sowie im März 2021 Spendengelder in Höhe von 200.000 Euro und 500.000 Euro von Konten der „Stiftung Corona Ausschuss“ auf Privatkonten umgeleitet wurden. Diese Geldsummen habe er gemeinsam mit seiner Ehefrau komplett privat verbraucht.

via hna: Untreue-Prozess: Kanzlei von „Querdenker“-Anwalt hatte offenbar Finanz-Probleme

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