Weil Radio Dreyeckland einen Link zu der verbotenen Plattform linksunten.indymedia setzte, durchsuchte die Staatsanwaltschaft Redaktionsräume und Privatwohnungen. Das LG Karlsruhe entschied nun: Das hat die Rundfunkfreiheit verletzt. Im Januar durchsuchte die Staatsanwaltschaft die Redaktionsräume des Radios sowie private Wohnungen von Mitarbeitenden und beschlagnahmte dabei unter anderem Laptops. Hintergrund war, dass Radio Dreyeckland (RDL) in einem Online-Artikel die Archivseite der 2017 verbotenen Internetplattform linksunten.indymedia verlinkt hatte. Die Staatsschutzabteilung der Staatsanwaltschaft Karlsruhe sah darin eine strafbare Unterstützung einer verbotenen Vereinigung und damit einen Verstoß gegen das Vereinigungsverbot gemäß § 85 Strafgesetzbuch (StGB). Dagegen wehrten sich die zwei betroffenen Redakteure und der Sender als Drittbetroffener. Unterstützt durch die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) legten sie Beschwerde ein. Vor dem zuständigen Landgericht (LG) Karlsruhe bekam RDL nun Recht (Az. 5 Qs 1/23). Das Gericht hat festgestellt, dass drei Durchsuchungsbeschlüsse des Amtsgerichts (AG) Karlsruhe (Ermittlungsrichter) rechtswidrig sind. Außerdem war auch die Beschlagnahme von Daten rechtswidrig. (…) In dem Beschluss des LG, der LTO vorliegt, stützt das Gericht seine Entscheidung im Wesentlichen auf zwei Aspekte: Einerseits habe das Amtsgericht die Voraussetzungen der Durchsuchungen als Ermittlungsmaßnahme nicht ausreichend geprüft. Andererseits seien die Ermittlungsmaßnahmen auch nicht verhältnismäßig gewesen. Das LG führt aus, dass die Durchsuchungsbeschlüsse hinsichtlich des Prüfumfangs und der Darstellung nicht den verfassungsrechtlichen Vorgaben entsprächen. Denn das AG habe nicht ausreichend geprüft und dargelegt, ob die verbotene Vereinigung, die RDL laut Vorwurf unterstützt haben soll, tatsächlich bestand. Das LG Karlsruhe erklärt in seinem Beschluss im Detail, dass wegen des hohen Schutzguts der Unverletzlichkeit der Wohnung nach Art. 13 Abs. 1 Grundgesetz (GG) ein Ermittlungsrichter die Eingriffsvoraussetzungen für eine Durchsuchung genau prüfen muss. Dem AG Karlsruhe attestiert das Gericht in dieser Hinsicht aber gleich mehrere Begründungsmängel. Die Unverhältnismäßigkeit der Dursuchungen als Maßnahme beruht laut LG auf einer unzureichenden Berücksichtigung der von Art. 5 Abs. 1 S.2 GG gewährleisteten Presse-und Rundfunkfreiheit. Insbesondere die Einschüchterungseffekte hätten vom Amtsgericht in der Einzelfallabwägung mitbedacht werden müssen. Laut LG wäre eine erneute Vernehmung ein milderes Mittel im Vergleich zu der Durchsuchung gewesen. Das LG betont, dass eine Durchsuchung bei einem Rundfunksender nicht nur die Sendetätigkeit beeinträchtigt, sondern auch das Vertrauensverhältnis zwischen Medienanstalt und Informanten stört, die eine Aufdeckung ihrer Identität fürchten. Zudem könne die Bereitschaft beeinträchtigt werden, über staatliche Angelegenheiten kritisch zu berichten, und zwar auch bei Redaktionsmitarbeitern, die nicht an der Tat beteiligt sind. All diese mittelbaren Folgen einer uneingeschränkten Durchsuchung müssten berücksichtigt werden, so das Gericht, seien es im vorliegen Fall aber gerade nicht in Betracht gezogen worden.

via lto: Erfolg vor dem LG Karlsruhe Durch­su­chungen bei Radio-Redakteuren war rechts­widrig

siehe auch: Hausdurchsuchungen bei Radio Dreyeckland waren rechtswidrig. Die Durchsuchungen bei Radio Dreyeckland sind rechtswidrig gewesen, wie das Landgericht Karlsruhe entschieden hat. Die Redaktionsräume des Freiburger Senders waren im Januar durchsucht worden. Das Karlsruher Landgericht hat am 22. August 2023 entschieden, dass die Hausdurchsuchungen bei Radio Dreyeckland in Freiburg rechtswidrig waren. Das hat ein Gerichtssprecher dem SWR auf Anfrage bestätigt. Die Hausdurchsuchungen sind laut Gericht nicht verhältnismäßig gewesen. Außerdem muss die Staatsanwaltschaft die bei den Durchsuchungen gefundenen Daten löschen.  “Das ist eine sehr erfreuliche Entscheidung, die das Grundrecht der Pressefreiheit gerade in kleinen und unabhängigen Medien stärkt”, sagt Angela Furmaniak, die Anwältin des Freiburger Senders. Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hingegen hat gegen die Entscheidung des Landgerichts Rechtsmittel eingelegt, erklärte sie gegenüber dem SWR.

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