Ein Bundesgericht hat die Verleumdungsklage des ehemaligen US-Präsidenten Trump gegen die Autorin Carroll abgewiesen. Trump hatte geklagt, nachdem ihn Carroll öffentlich der Vergewaltigung bezichtigt hatte.Der frühere US-Präsident Donald Trump ist mit einer Verleumdungsklage gegen die Kolumnistin E. Jean Carroll gescheitert. Sie hatte ihn einer Vergewaltigung in den 1990er-Jahren bezichtigt. Ein New Yorker Bundesrichter wies die Klage des republikanischen Präsidentschaftsbewerbers nun ab. Hintergrund war die Frage, was genau als Vergewaltigung bezeichnet werden kann – juristisch, aber auch umgangssprachlich. Ein Geschworenengericht hatte Trump im Mai in einem Zivilprozess wegen sexuellen Missbrauchs und Verleumdung zu fünf Millionen Dollar Schadenersatz und Schmerzensgeld an Carroll verurteilt. Auf die Frage, ob Trump die heute 79-Jährige wie von ihr angegeben im Frühjahr 1996 in der Umkleidekabine eines New Yorker Luxuskaufhauses vergewaltigt habe, antworteten die Geschworenen aber mit “nein”. Im New Yorker Strafrecht ist eine Vergewaltigung juristisch genau definiert. Die Jury sah dies im Fall Trump-Carroll – nach der genauen juristischen Definition – nicht als erwiesen an – wohl aber, dass der Immobilienmogul die bekannte Journalistin sexuell missbraucht hatte.Am Tag nach dem Urteil bekräftigte Carroll im Nachrichtensender CNN, dass Trump sie damals vergewaltigt habe.

via tagesschau: Vorwurf der Vergewaltigung Trump scheitert mit Verleumdungsklage

siehe auch: Missbrauchs-Prozess :Trump scheitert mit Verleumdungsklage. Im Mai war Ex-US-Präsident Trump in einem Zivilprozess wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt worden. Sein Opfer sprach von Vergewaltigung – und darf das auch weiterhin.

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