Nach monatelangen Verhandlungen gibt es in der Bundesregierung eine politische Einigung über das sogenannte „Selbstbestimmungsgesetz“. Es soll das „Transsexuellengesetz“ von 1980 ablösen, das mehrfach als verfassungswidrig eingestuft wurde. Anzeige Laut „Süddeutscher Zeitung“ (Wochenendausgabe) haben die Häuser von Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) und Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) sich darauf verständigt, die Änderung von Vornamen und Geschlechtseinträgen im Personenstandsregister zu erleichtern. Transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nicht binäre Menschen – also solche, die sich nicht als ausschließlich männlich oder weiblich verstehen – sollen nur noch eine einfache Selbstauskunft beim Standesamt abgeben müssen, wenn sie den Vornamen oder den Geschlechtseintrag im Personenstandsregister korrigieren wollen. Bisher waren hierfür ein mit hohen Kosten verbundenes Gerichtsverfahren und zwei psychologische Gutachten nötig. Eine neuerliche Änderung des Geschlechtseintrags soll nach den Plänen von Paus und Buschmann frühestens nach einem Jahr möglich werden. Anders als zunächst geplant, wurde dem Entwurf ein Passus eingefügt, der die Präsenz von transgeschlechtlichen Personen in geschützten Frauenräumen betrifft. Kommt es hier zu Beschwerden, soll wie bisher das Hausrecht gelten, unabhängig von dem Geschlechtseintrag im Pass.

via oldennburger onlinezeitung: Bundesregierung einigt sich über Selbstbestimmungsgesetz

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