Zum Urteil im Neukölln-Komplex hat sich Generalstaatsanwältin Margarete Koppers in einem Schreiben geäußert. Richterschaft und Anwälten geht das zu weit. Es sind nur ein paar Worte in einem dreiseitigen Gruß zum Jahresende, doch in der Justiz sorgen sie für einiges Aufsehen. In ihrem Schreiben zieht Berlins Generalstaatsanwältin Margarete Koppers Bilanz – und äußert sich auch zum Neukölln-Komplex, der mutmaßlich rechtsextremen Anschlagsserie. Im Dezember war mit Tilo P. einer der beiden Hauptverdächtigen für zwei Brandanschläge aus Mangel an Beweisen freigesprochen worden. Koppers nennt es in ihrem Weihnachtsgruß „das enttäuschende Ende dieser Verhandlung“. Am Einsatz der Staatsanwälte sei es nicht gescheitertIn Teilen der Justiz stößt dabei auf, dass Koppers damit die Entscheidung des Gerichts scheinbar in Zweifel zieht und dabei unterschlägt, dass die Staatsanwaltschaft zu wenige Beweise vorlegen konnte. „Die Äußerung ist respektlos gegenüber dem unabhängigen Gericht“, sagte Mirko Röder, Verteidiger von Tilo P. „Derlei ist frei von jeglicher Selbstreflexion und jeglicher Selbstkritik.“ (…) Auf Anfrage wollte sich der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft nicht zu der Neukölln-Passage aus der Grußbotschaft äußern. Koppers Vize, der stellvertretende Leiter der Generalstaatsanwaltschaft, Dirk Feuerberg, hatte sich zuvor vorsichtiger zum Urteil geäußert als seine Chefin. Feuerberg untersteht die Terrorismus- und Staatsschutzabteilung, dort wurde die Anklage gegen die beiden Neonazis P. und Sebastian T. wegen der Brandanschläge geschrieben. Neonazis zu Geldstrafe verurteilt „Wir nehmen mit Respekt zur Kenntnis, dass das Gericht anders entschieden hat“, hatte Feuerberg der „Welt“ in einem Interview gesagt. Es sei aber ein Erfolg, „dass nach einem langen und wechselhaften Weg ein Gericht mit der Sache befasst war, auch wenn wir uns ein anderes Ergebnis gewünscht hätten“. Der Prozess am Amtsgericht wird gegen den zweiten Hauptverdächtigen Sebastian T. noch fortgesetzt, auch bei diesem Neonazi erscheint eine Verurteilung wegen der Brandanschläge eher unwahrscheinlich. Das Gericht hatte den früheren AfD-Politiker P. wegen rechtsextremer Schmierereien zu einer Geldstrafe von 4500 Euro verurteilt, bei T. geht es im Prozess noch um Subventionsbetrug mit Corona-Hilfen.

via tagesspiegel: „Das enttäuschende Ende“: Berlins Generalstaatsanwältin irritiert mit Grußbotschaft

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