#Verfassungsgericht lehnt #Eilantrag der #AfD zu #Ausschussvorsitzenden ab

Der AfD-Fraktion im Bundestag steht in drei Ausschüssen der Vorsitz zu – doch sie bekommt keinen. Dagegen klagt sie zunächst erfolglos. Die AfD-Fraktion im Bundestag muss vorerst weiter auf den Vorsitz in drei Ausschüssen verzichten. Das Bundesverfassungsgericht lehnte es im Eilverfahren ab, die von den anderen Abgeordneten nicht gewählten AfD-Kandidaten vorläufig einzusetzen. Die abschließende Entscheidung in der Hauptsache steht noch aus. Es sei „nicht von vornherein völlig ausgeschlossen“, dass hier Rechte der AfD-Fraktion verletzt seien, teilten die Karlsruher Richterinnen und Richter am Donnerstag mit. (Az. 2 BvE 10/21)

via tagesspiegel: Verfassungsgericht lehnt Eilantrag der AfD zu Ausschussvorsitzenden ab

siehe auch: BVerfG im Eilverfahren AfD-Poli­tiker bekommen erstmal keine Aus­schuss­vor­sitze. Die AfD-Fraktion ist mit ihren Kandidaten für den Vorsitz von drei Bundestagsausschüssen gescheitert. Auch wenn ihr die Positionen grundsätzlich zustünden, wird das BVerfG vorläufig keine AfD-Politiker einsetzen. Als einzige Fraktion im Bundestag führt die AfD in keinem Ausschuss den Vorsitz. Dabei wird es auch erst einmal bleiben. Denn das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) lehnte es im Eilverfahren ab, die von den anderen Abgeordneten nicht gewählten AfD-Kandidaten vorläufig einzusetzen. Die abschließende Entscheidung in der Hauptsache steht noch aus. Zunächst sehen es die Karlsruher Richter und Richterinnen als nicht “dringend geboten” an, eine einstweilige Anordnung zu erlassen (Beschl. v. 25.05.2022, Az. 2 BvE 10/21).

judges desk with gavel and scales
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