Bewährungsstrafen für Neonazis: Nach der Schändung des jüdischen Friedhofs hat der Richter in Geilenkirchen ein Urteil gesprochen. Foto: Michael Klarmann GEILENKIRCHEN Nach der Schändung des jüdischen Friedhofs in Geilenkirchen hat das Amtsgericht zwei Neonazis zu Bewährungsstrafen verurteilt. Empfindlicher dürften sie aber hohe Geldstrafen treffen. Das Amtsgericht Geilenkirchen hat am Donnerstagnachmittag zwei Neonazis wegen der Schändung des jüdischen Friedhofes in Geilenkirchen zu Haftstrafen auf Bewährung verurteilt. Auslöser für die Tat Ende Dezember 2019 war demnach die rechtsextreme und antisemitische Gesinnung der beiden, betonte Richter Thomas Schönig. Es gebe eine Vielzahl an Indizien, Be- und Hinweisen, dass die Männer die Taten begangen hätten. Der Auszubildende Florian T. (23) aus Gangelt wurde zu einem Jahr und einem Monat Haft, ausgesetzt für vier Jahre zur Bewährung verurteilt. Der Umschüler Björn G. (35) aus Selfkant wurde zu einem Jahr und drei Monaten Haft verurteilt, ebenso ausgesetzt zur Bewährung. Beide müssen als Bewährungsauflagen jeweils 2500 Euro Geldbuße an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen.

via aachener zeitung: Amtsgericht Geilenkirchen : Neonazis im Friedhofsschänder-Prozess verurteilt

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