Der sogenannte Sturm auf den Reichstag im Sommer 2020 sorgte für große öffentliche Empörung. Die Polizei ermittelte in über 300 Fällen. Doch die Verurteilungsquote ist sehr gering und hat mit dem Kerngeschehen meist wenig zu tun.  Sie riefen “Widerstand” und zeigten Schilder mit Parolen wie “Corona-Diktatur beenden”. Am 29. August 2020 zogen etwa 40.000 Menschen durch Berlin. Unter ihnen auch Rechtsextreme, Reichsbürger und Verschwörungstheoretiker. 500 bis 1.000 von ihnen durchbrachen im weiteren Verlauf eine Polizei-Absperrung und stürmten auf die Treppen des Reichstags. Einige besetzten diese, andere versuchten in den Reichstag einzudringen, wurden dabei aber aufgehalten, Polizisten stellten sich ihnen in den Weg. Für die Beamten der LKA-Ermittlungsgruppe “Quer” stand fortan die versuchte Stürmung des Reichstags im Zentrum ihrer Arbeit. Nach einem Bericht der WELT sichteten die Beamten Tausende Stunden Videomaterial und wollten so einen Großteil der Demonstranten von damals identifiziert haben.  Nach Vorermittlungen der Polizei noch 77 Fälle von Landfriedensbruch Nach nunmehr zwei Jahren stellt sich der Stand der Ermittlungen wie folgt dar: Laut Angaben der Polizei Berlin gegenüber LTO wurden von den über 300 Ermittlungsvorgängen in 88 Fällen ein Tatverdächtiger ermittelt. Die Ermittlungen dauerten nach wie vor an. (…) Nach Angaben der Staatsanwaltschaft gegenüber LTO wurden bislang 82 Vorgänge von der Polizei an die Staatsanwaltschaft abgegeben. Doch offenbar ist man dort ganz überwiegend nicht zu dem Ergebnis gekommen, dass der Tatvorwurf des Landfriedensbruchs mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu einer Verurteilung führt. Staatsanwaltschaft stellt 70 Prozent der Verfahren ein Die Staatsanwaltschaft Berlin teilt LTO mit, dass von 82 abgegebenen Fällen ein Großteil nämlich 55 eingestellt wurde, vor allem weil kein hinreichender Tatverdacht vorlag (39 Fälle) oder kein Tatverdächtiger ermittelt werden konnte (14 Fälle), im übrigen wegen Teileinstellung oder vorübergehenden Hindernissen (zwei Fälle). 17 Verfahren seien nicht abgeschlossen, fünf Strafbefehle und eine Anklage noch gerichtsanhängig, ein weiteres Verfahren an eine andere Staatsanwaltschaft überwiesen worden. In nur drei Fällen sei eine Verurteilung erfolgt und zwar zwei Mal wegen Landfriedensbruch nach § 125 Strafgesetzbuch (StGB) und einmal wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen nach § 86a StGB.

via lto: Stand der Ermittlungen “Sturm” auf den Reichstag ohne Kon­se­qu­enzen?

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