Justizsenatorin Kreck revidiert ihre Entscheidung. Die frühere AfD-Abgeordnete und Richterin Birgit Malsack-Winkemann soll in den Ruhestand versetzt werden. Justizsenatorin Lena Kreck (Linke) hat beantragt, die Richterin und frühere AfD-Bundestagsabgeordnete Birgit Malsack-Winkemann in den Ruhestand zu versetzen. Das teilte die Senatorin am Donnerstag mit. „Wir haben den vorliegenden Fall intensivst geprüft. Es darf keinen Zweifel an der Verfassungstreue und der Gewährleistung von diskriminierungsfreien Verfahren geben, das Ansehen der unabhängigen Justiz muss gewahrt sein“, erklärte Kreck. Das Richterdienstgericht muss nun entscheiden, ob dies begründet ist. Der Vorgang geschehe aus „Interesse der Rechtspflege“, teilte die Verwaltung dazu mit. Malsack-Winkemann saß von 2017 bis 2021 im Bundestag und war nach ihrem Ausscheiden aus dem Parlament im März dieses Jahres in den Richterdienst am Landgericht für den Bereich Baurecht zurückgekehrt.

via tagesspiegel: „Darf keinen Zweifel an Verfassungstreue geben“ Justizsenatorin will Berliner AfD-Richterin in den Ruhestand versetzen

sieeh auch: Unerwünschte Richterin Berlin will Ex-AfD-Abgeordnete in Ruhestand schicken Wegen Äußerungen zu Flüchtlingen will der Berliner Senat eine Ex-AfD-Abgeordnete aus dem Richterdienst entfernen. Sie soll in den Ruhestand versetzt werden. Nun muss ein Dienstgericht entscheiden. Der Berliner Senat will die nach ihrem Ausscheiden aus dem Bundestag in den Richterdienst zurückgekehrte AfD-Politikerin Birgit Malsack-Winkemann, 57, aus Sorge um das allgemeine Ansehen der Justiz in den Ruhestand versetzen lassen. Der Antrag sei nach einer intensiven Prüfung beim zuständigen Richterdienstgericht gestellt worden, teilte die Berliner Senatsverwaltung für Justiz am Donnerstag mit. Den Namen Malsack-Winkemanns nannte sie dabei nicht. Die Senatsverwaltung begründete den Beschluss mit Äußerungen der früheren AfD-Bundestagsabgeordneten über Flüchtlinge. »Die Richterin hat in der Vergangenheit über einen längeren Zeitraum wiederholt und öffentlich Menschen, die in Deutschland Schutz suchen, ausgegrenzt und wegen ihrer Herkunft herabgesetzt.« Dadurch sei in der Öffentlichkeit der Eindruck entstanden, die Richterin sei nicht unvoreingenommen. Eine Versetzung in den Ruhestand sei »im Interesse der Rechtspflege« daher zwingend geboten.

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