Im Streit um die Erhöhung des Rundfunkbeitrags haben die Öffentlich-Rechtlichen mit ihrer Verfassungsbeschwerde einen Erfolg erzielt. Vorläufig soll der Rundfunkbeitrag auf monatlich 18,36 Euro steigen.Der Rundfunkbeitrag steigt vorläufig auf monatlich 18,36 Euro. Das ordnete das Bundesverfassungsgericht in einem Beschluss rückwirkend zum 20. Juli bis zum Inkrafttreten einer staatsvertraglichen Neuregelung an. Das Land Sachsen-Anhalt hatte die Erhöhung um 86 Cent blockiert, die Karlsruher Richter werteten dies als eine Verletzung der im Grundgesetz festgeschriebenen Rundfunkfreiheit.Die ursprünglich geplante Erhöhung des Rundfunkbeitrags kam nicht zustande, da in Sachsen-Anhalt im Dezember 2020 die dafür notwendige Abstimmung im Landtag abgesagt wurde. Die ARD-Anstalten, das ZDF und das Deutschlandradio legten daraufhin Verfassungsbeschwerden ein. Hintergrund der Blockade Sachen-Anhalts war ein Koalitionsstreit zwischen CDU, SPD und Grüne. Der Ministerpräsident des Landes, Reiner Haseloff von der CDU, hatte den Gesetzentwurf vor der Abstimmung im Landtag zurückgezogen, weil sich abzeichnete, dass seine Partei – anders als die Koalitionspartner SPD und Grüne – die Erhöhung nicht mittragen würden.Bei der Verfassungsbeschwerde der Öffentlich-Rechtlichen ging es um eine mögliche Verletzung der Rundfunkfreiheit, die das Grundgesetz in Artikel 5 garantiert. Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts folgt aus ihr die staatliche Verpflichtung, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk “bedarfsgerecht” zu finanzieren. Die Sender sollen so viel Geld bekommen, wie nötig ist, um ihren Auftrag zu erfüllen.

via tagesschau: Bundesverfassungsgericht – Rundfunkbeitrag darf erhöht werden

siehe auch: Rundfunkbeitrag wird vorläufig erhöht: Die wichtigsten Antworten zum Urteil. Das Bundesverfassungsgericht hat die von Sachsen-Anhalt blockierte Erhöhung des Rundfunkbeitrags vorläufig in Kraft gesetzt. Die Richter erklärten die ausgebliebene Abstimmung des Landtags in Sachsen-Anhalt über den Medienänderungsstaatsvertrag für verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht hat die von Sachsen-Anhalt blockierte Erhöhung des Rundfunkbeitrags auf 18,36 Euro mit Wirkung zum 20. Juli vorläufig in Kraft gesetzt. In ihrer am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung über die Verfassungsbeschwerden von ARD, ZDF und Deutschlandradio erklärten die Richter die ausgebliebene Abstimmung des Landtags über den Medienänderungsstaatsvertrag für verfassungswidrig.

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By Tobias Helfrich – <span class=”int-own-work” lang=”en”>Own work</span>, CC BY-SA 3.0, Link – symbolbild

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