AfD-Parteirichter wirft Alexander Gauland Realitätsverlust vor

Aus den Reihen des AfD-Parteigerichts ist Kritik an Verantwortlichen der Partei äußerst selten. Der Vorwurf: Gauland begünstige eine Verfassungsschutzbeobachtung. Der AfD-Bundestagsfraktionschef und Ehrenvorsitzende Alexander Gauland wird dafür kritisiert, dass er davor warnte, sich wegen der drohenden Verfassungsschutzbeobachtung Sorgen zu machen. Wenn Gauland davor warne, die AfD könne “keine echte Opposition sein”, wenn sie sich zu stark auf die Beurteilung durch den Verfassungsschutz konzentriere, dann “verkennen Sie die Realitäten”, schrieb der Bundesparteirichter Stephan Wunsch an Gauland, der mit acht weiteren Parteijuristen über Parteiausschlussanträge zu entscheiden hat. “Wer eine bürgerliche Reputation zu verlieren hat, kann es nicht konfliktfrei akzeptieren, einer Partei anzugehören, die durch das Reden und Handeln einiger Mitglieder als verfassungsfeindlicher Beobachtungsfall eingestuft wird”, heißt es in dem ZEIT ONLINE vorliegenden Schreiben, das auch an mehrere Bundesvorstandsmitglieder ging. Hintergrund ist unter anderem eine Rede des Bundesvorsitzenden Jörg Meuthen auf dem vergangenen Bundesparteitag im niederrheinischen Kalkar. Er hatte dort den sich festigenden Schulterschluss seiner Partei mit der Querdenken-Bewegung infrage gestellt und die von Gauland mit betriebenen Vergleiche des Corona-Infektionsschutzgesetzes mit dem Ermächtigungsgesetz der Nazis. Redner hielten ihm auf dem Delegiertentreffen danach Parteischädigung vor, Meuthen erhielt aber auch viel Unterstützung.

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